Hochschulen Präsenzprüfungen - Ausnahmegenehmigungen und Teilnehmerzahlen

Hallo zusammen,

ich hab bei meiner Heimathochschule angefragt wie der Prüfungsbetrieb unter Corona geregelt ist (https://fragdenstaat.de/a/213097).

Die Anfrage wurde teilweise beantwortet. Die kritische Frage hat man stillschweigend “übersehen”. An der Hochschule wurde seitens der Hochschulleitung bei den Fakultäten dafür geworben alle im WiSe 2020/2021 stattfindenden Prüfungen möglichst als Onlineprüfungen abzuhalten. Dies hat wohl nicht bei allen Prüfern gefruchtet, sodass bis zum 29.03. neben solchen Onlineklausuren auch Präsenzprüfungen stattfinden durften. Dazu waren wohl Ausnahmegenehmigungen seitens der Prüfer bei der Rechtsabteilung der Hochschule zu beantragen. Die Rechtabteilung hat dann wohl relativ lax Ausnahmegenehmigungen verteilt, sodass ich von Präsenzprüfungen mit über 150 Teilnehmern in einem Hörsaal gehört habe.

Aber wissen ist ja besser als hören. Daher meine Anfrage nach:

  • Zeitpunkte von Präsenzprüfungen
  • Anzahl von genehmigten Teilnehmern bei den Präsenzprüfungen
  • (Man könnte die Anfrage nun noch um den Faktor “genutzte Räume und maximale Kapazität” erweitern).

Dass die Hochschule aber den wichtigen Teil der Anfrage übergeht und nur allgemein verfügbare Infos herausgibt lässt mich hellhörig werden.

Ich denke eine ähnliche Anfrage könnte man an alle deutschen Hochschulen stellen. Ggf. kann hier ein Anteil am Infektionsgeschehen abgebildet werden. Solche Informationen müssten ja sicherlich vorliegen (vor allem, wenn Ausnahmegenehmigungen notwendig sind/waren).

Die RWTH Aachen hat am 26.03. übrigens festgelegt, dass ab dem 29.03. keine Präsenzprüfungen (auch nicht mit Ausnahmegenehmigung) mehr stattfinden dürfen.

Was haltet ihr von einer solchen “Serienanfrage”?

2 „Gefällt mir“

Hi @svaen,
ich mag Hochschulanfragen! Ich bin der Initiator von https://www.MeineHochschuleBehindertDasWLAN.de und kann daher meine Erfahrungen zum Thema “alle Hochschulen fragen” darlegen.

  1. Beharrlichkeit
    Wie auch hier bei Netzpolitik (Private Infrastruktur für die Lehre: So viel bezahlen Hochschulen für Zoom) braucht man Beharrlichkeit. Es gab Hochschulen, die haben nach der 10. Erinnerung erst geantwortet. Bis heute haben wir es nicht geschafft alle Hochschulen zu befragen.
  2. Geduld
    Direkt mit 1. verbunden ist Geduld. Das ganze wird sehr lange dauern.
  3. Dickes Fell
    Besonders wenn kritische Fragen gestellt werden kann es passieren, dass man auch schlicht entfernt wird aus seiner Hochschule. Mit Gerichtsverfahren und allem drum und drann. (In dem Fall ist/war es dann aber auch gut, weil an so einer Hochschule will man üblicherweise nicht bleiben)
  4. Bullshit-Bingo
    Wir haben soviele Erwiderungen mit “Erklärungen” gesehen, die auch in der Formulierung immer so waren, dass die unumstößliche Tatsachen darlegen. Das haben die Landesbeauftragten dann immer ganz anders gesehen. Also die Annahme der Hochschule der Verkünder der Wahrheit zu sein nicht für voll nehmen. Sind auch nur Einzelpersonen, die da antworten.

Ich habe mir mal die Unterlagen der Hochschule angesehen. Die leiten da zwar ein damit, dass die die Rechte der Wissenschafts- und Lehrfreiheit angemessen berücksichtigt haben, aber das sehe ich nicht so.
Im Rahmen des Hausrechtes, darf die Hochschule durchaus auch Präsenz verbieten. Das darf dann aber nicht nur pauschal für Prüfungen gelten, sondern dann auch für Lehrveranstaltungen. Sonst handelt Sie unverhältnismäßig. Immerhin wird es für den Virus ja keine Unterschied machen, ob ich eine Laborveranstaltung habe oder eine Prüfung schreibe. Ich vermute mal die grenzen das auf Prüfungen ein, weil die eben nicht 150 Leute in einem Raum haben wollen. Nun das ist aber eine organisatorische Frage, die auch anders lösbar ist. Z.b. mehrere Räume, auch anmieten wo ganz anders oder mehrere Klausuren ausarbeiten und auf Tage aufteilen.
Und wenn es nun keine Alternative mehr zur Präsenzprüfung gibt, dann sehe ich das mit Zoom (sofern es keine Alternative gibt) natürlich als NoGo. Ich habe auch schon Rahmenordnungen gesehen, da steht drinn, dass wer an Fernprüfungen teilnimmt, verpflichtend “freiwillig” der Datennutzung durch das US Unternehmen zustimmen muss.
Interessant finde ich so eine Serienfrage daher eher aus solchen Gesichtspunkten.
LG

Transparenz an Hochschulen schadet definitiv nicht, immerhin versuchen sie sich ja gern mal in den Ausschluss für Forschung und Lehre zu flüchten - es könnte also interessant werden. Vielleicht hat das Ministerium für Kultur und Wirtschaft NRW als Aufsichtsbehörde auch Dokumente dazu?