Hinauszögern der Frist - legal oder nicht?

Ich habe bei einem Ministerium von RLP Dokumente angefragt. Die zur Verfügung gestellten Dokumente waren jedoch unvollständig. Bei einem Dokument wurde z.B. das Datum mit geschwärzt, wodurch es sich zeitlich überhaupt nicht einordnen lässt. Zudem wurden Schreiben mitgeschickt, die eindeutig Antworten auf verherige Schreiben waren, diese vorherigen Schreiben waren jedoch nicht dabei, obwohl ich sämtliche Kommunikation angefragt hatte.

Die Mail vom Ministerium kam am 08.08.22. Noch am selben Tag habe ich die fehlenden Unterlagen bemängelt. Da am 08.08.22 die Frist der Anfrage bereits abgelaufen war und auf meine Nachricht hin erst mal keine Reaktion kam, habe ich am 16.08.22 noch mal geschrieben und eine Frist zum 19.08.22 gesetzt für die Nachreichung der fehlenden Dokumente und Angaben.

Heute (23.08.22) kam dann folgende Antwort vom Ministerium:

Ihre Anfrage wird als ergänzender Antrag nach §§ 2 Abs. 2, 11 Landestransparenzgesetz (LTranspG) behandelt, den wir innerhalb der gesetzlichen Monatsfrist beantworten werden.

Heißt das, wenn man erst mal nur einen Teil der gewünschten Dokumente liefert, kann man auf diese Weise die Anfrage um eine erneute Frist von einem Monat hinauszögern?

Es ist sehr schwer die Kommunikation ohne Link zur Anfrage nachzuvollziehen. Verlinke diese doch bitte.

Die Anfrage ist nicht öffentlich. Ich veröffentliche Anfragen grundsätzlich erst nach Abschluss, da sonst durchaus mal bei eingehendenen Antworten was öffentlich sichtbar ist, was eigentlich geschwärzt gehört und ich natürlich nicht ständig online bin, um da sofort bei Eingang zu schwärzen.

Dann vermag ich hier nicht die Situation bewerten. Sorry, aber das ist mir zu wage.

Kann ich irgendwelche Fragen beantworten, damit es nicht mehr so wage ist? Ich kann auch Zitate einfügen.

Wenn ich nicht riskieren müsste, dass mal bei eingehender Antwort mein Name o.ä. öffentlich sichtbar ist, hätte ich auch kein Problem damit, die Anfrage zu veröffentlichen. Aber so ist mir das zu heikel.
Auch ist es hier leider nicht möglich, sie mal gerade für heute Abend zu veröffentlichen und dann morgen wieder auf nicht öffentlich zu setzen. Das würde ja auch schon helfen.

Ganz allgemein: Rechtlich geht das natürlich nicht. Aber praktisch kannst du absolut gar nichts dagegen unternehmen.

Theoretisch wäre hier natürlich eine Klage gegen den Bescheid möglich - da dieser offenbar fehlerhaft ist. Urteil hast du dann frühestens in einem Jahr.

Die Kröte wirst du leider schlucken müssen - mehr als nett zureden kannst du einfach nicht. Realistisch gesehen.

@Apoly Mir geht es erst mal darum, ob das eben eine rechtliche Grundlage hat. Wenn es keine hat - wie du schreibst - kann ich zumindest Druck machen und muss nicht brav warten, bis sich da etwas tut.

Natürlich gibt es für die von dir beschriebene Handlungsweise keine gesetzl. Grundlage.

So ist es. Die Behörden machen es aber gerne so, weil Sie dann

  1. Mehr Zeit haben (1 ganzer Monat mehr ohne Stress)
  2. Den alten Bescheid nicht zurücknehmen müssten. Aus für mich unerfindlichen Gründen hassen die sowas

Dass hier Absicht vorliegt, glaube ich aber nicht. Nur die Vorgehensweise mit einem Fehler, lässt aber zu wünschen übrig.

@Apoly @juliankpf Danke für eure Antworten.

Ich habe dem Ministerium jetzt folgendes geschrieben:

meine Informationsfreiheitsanfrage […] wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 18 Tage überschritten.

Nur weil Sie bereits einen Teil der gewünschten Dokumente geliefert haben, heißt das nicht, dass Sie einen rechtlichen Anspruch auf eine erneute Frist von einem Monat haben. Bitte stellen Sie mir die fehlenden Dokumente/Angaben so zeitnah wie möglich, spätestens jedoch bis zum 30.08.22 zur Verfügung.

Wie wär’s damit, den Datenschutzbeauftragten einzuschalten?