Hilfe: vollständige Ablehnung in Berlin Neukölln begründet mit Urteil vom VG Ansbach

Hallo,

ich habe eine Anfrage in Berlin Neukölln gestellt siehe hier: https://fragdenstaat.de/a/256485
Ich habe auch schon eine Antwort erhalten. Der letzte Satz darin lautet:
“Ihr Antrag wird daher abgelehnt.”

Begründet wird das, wie im Titel geschrieben, mit dem Urteil vom Bayrischen Verwaltungsgericht Ansbach vom 12.06.2019 was auch hier aufgelistet ist https://fragdenstaat.de/kampagnen/lebensmittelkontrolle/klagen/. Den Link direkt zum Urteil findet ihr in der 1. Antwort zu diesem Thema.

Ich halte das, insbesondere mit den Urteilen des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg, die ebenfalls in der obigen Liste zu finden sind, für falsch. Da ich aber juristischer Laie bin, bin ich mir nicht sicher und habe auch keine Idee, wie ich einen Widerspruch formulieren sollte/könnte.

Über Unterstützung in dem Fall würde ich mich sehr freuen!

Vielen Dank im Voraus, an Alle, die sich beteiligen und viele Grüße

Hier noch der Link zum Urteil:
http://www.vgh.bayern.de/media/vgansbach/presse/p-2019-03.pdf

Man kann kaum glauben, dass es immer noch diese Diskussionen gibt und auf dieses Urteil verwiesen wird. Das ist vorsätzlich, mutwillig, unglaublich.

Zur Sache: Die Kammer hat bereits im Juni 2020 in einem - wie ich finde - seltenen Vorgang ihre bisherige Meinung ganz explizit aufgegeben. Eindeutiger geht es nicht. Mutwilliger (bei den Berlinern) aber auch nicht.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-14309?hl=true

Die Kammer gibt ihre bisherige diesbezügliche Rechtsprechung (U. v. 12.6.2019 - AN 14 K 19.00773 - juris), die im Gegensatz zu der genannten, zwischenzeitlich ergangenen obergerichtlichen Rechtsprechung steht, explizit auf.

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Hallo @Baerlinaer,

die Behörde versucht dir mit ihrem Geschurbel folgendes mitzuteilen: “Bei den letzten beiden Lebensmittelkontrollen haben wir keine Mängel festgestellt. Leider waren wir zu dumm, die angefragten Termine der letzten beiden Kontrollen anzugeben.”

Abgesehen von den fehlenden Kontrollterminen würde ich den Bescheid akzeptieren (die Anfrage aber dennoch als “Abgelehnt” kennzeichnen).

Da dir die letzten beiden Kontrolltermine nicht mitteilt wurden, kannst du darum bitten:

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte teilen Sie mir noch mit, wann die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Kontrollen stattfanden.

Mit freundlichen Grüßen,

Dein Name

Beispiel: Kontrollbericht zu Kaufland Fleischwaren SB GmbH & Co.KG

Es schadet sicherlich nicht, die Behörde gleichzeitig auf den von @Apoly erläuterten Sachverhalt hinzuweisen.

Einen Widerspruch lege ich in diesen Fällen nur dann ein, wenn meine Rückfrage nicht beantwortet wird. Überwiegend ist das jedoch nicht erforderlich.

Mit etwas Gehirnschmalz hätte die Behörde einen positiven Bescheid erstellen können. Das scheint in der von Wissenschaftsbetrügerin Franziska “Clankriminalität” Giffey regierten Stadt jedoch Mangelware zu sein.

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Ja, du hast völlig Recht. Die Behörde hat unglaublich ausgeklügelt tatsächlich nur sagen wollen “Sorry, wir ham nix”.

Habe ich so auch noch nicht gesehen - zumal in Berlin ein bayrisches Provinzgericht zitiert wird. Sowas hätte es in Preußen nicht gegeben… :wink:

Sowas hätte es in Preußen nicht gegeben…

Definitiv nicht, aber stelle sich jemand den umgekehrten Fall vor …

und wieso? Sie war doch erfolgreich?

Ich verstehe, was du meinst und kann dein Argument gut nachvollziehen. Aber ich sehe mich nicht als kostenfreie Korrekturkraft unfähiger Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsämter. Auch nicht, wenn das zu überflüssigen oder zusätzlichen Anfragen führen sollte.

Etwas anders ist es bei den maximal unfähigen Schleswig-Holsteiner Behörden gelagert: Deren “Teil”“auskunft” werte ich nicht als “Teilweise erfolgreich”, sondern korrigiere sie auf “Abgelehnt”. Derartiger Inkompetetenz helfe ich gerne über die Straße. :wink:

Das verbindende Element bei dieser Inkonsistenz: Diesen Behörden nicht ihre Arbeit erleichtern.

Ich habe inzwischen das jeweilige Datum der letzten beiden Überprüfungen bekommen. Wäre es jetzt als teilweise erfolgreich zu bewerten?

Würde ich als vollständig erfolgreich sehen. Mehr Infos gibt es ja nach VIG nicht…

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Sehe ich genauso.

Der Status der Anfrage beschreibt ja nicht den Status des Verwaltungsakt, sondern der Status der Anfrage.

Verstehe auch ehrlicherweise die Argumentation wieso die Anfrage als “Abgelehnt” gekennzeichnet werden soll nicht.

Ich bin mir halt nicht sicher, was sie alles unter “festgestellte nicht zulässige Abweichungen im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 VIG” fassen und was an Beanstandungen sie da evtl. raus nehmen. Also was die Mitarbeitenden des VetAmts Neukölln ggf. als nicht zulässige Abweichungen nicht im Sinne von § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 betrachten.

Ah verstehe. Naja, du kannst ja mal fragen ob es “Abweichungen außerhalb des § 2 Absatz 1 Satz 1 Nr. 1 VIG” gibt. Dies wäre ein Antrag nach dem Berliner IFG (würde ich auch so sagen, da der Behörde sonst der Kopf explodiert).

Fun Fact: Diese wären möglicherweise dann auch inhaltlich nach Berliner IFG beantragbar.