Hallo zusammen,
ich hoffe, ihr könnt mir bei einer Frage weiterhelfen, die mir nach meiner ersten Anfrage über FragDenStaat aufkam.
Beim “Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte” habe ich Informationen zu einer bestimmten Entscheidung angefragt¹ und erhielt die Rückmeldung, dass zwischen einer Informationsfreiheitsgesetz (IFG)-Anfrage und einer Bürgeranfrage unterschieden werden muss. Meine Anfrage wurde als Bürgeranfrage verstanden, weshalb mir nicht weitergeholfen werden kann.
Ich verstehe das Problem jetzt so, dass nach dem IFG nur konkrete Dokumente angefordert werden können. Also nicht “das Protokoll, in dem das entschieden wurde”, sondern “das Protokoll aus der Sitzung der Arbeitsgruppe XYZ am [Datum] um [Uhrzeit] mit den Teilnehmenden [Namen]”.
Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehen soll, wenn ich nur weiß, dass es eine bestimmte Entscheidung gibt, aber nicht genau weiß, welche Dokumente zu dieser Entscheidung geführt haben, die ich anfordern sollte. Wie formuliere ich die Anfrage so, dass ich bei der ersten Anfrage schon die relevanten Dokumente erhalte, die unter das IFG fallen, um von dort aus dann weiterzumachen?
Über eure Unterstützung und Tipps würde ich mich sehr freuen.
Vielen Dank im Voraus!
Beste Grüße
Anne