Hilfe bei der Unterscheidung von IFG-Anfrage und Bürgeranfrage

Hallo zusammen,

ich hoffe, ihr könnt mir bei einer Frage weiterhelfen, die mir nach meiner ersten Anfrage über FragDenStaat aufkam.

Beim “Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte” habe ich Informationen zu einer bestimmten Entscheidung angefragt¹ und erhielt die Rückmeldung, dass zwischen einer Informationsfreiheitsgesetz (IFG)-Anfrage und einer Bürgeranfrage unterschieden werden muss. Meine Anfrage wurde als Bürgeranfrage verstanden, weshalb mir nicht weitergeholfen werden kann.

Ich verstehe das Problem jetzt so, dass nach dem IFG nur konkrete Dokumente angefordert werden können. Also nicht “das Protokoll, in dem das entschieden wurde”, sondern “das Protokoll aus der Sitzung der Arbeitsgruppe XYZ am [Datum] um [Uhrzeit] mit den Teilnehmenden [Namen]”.

Meine Frage ist nun, wie ich am besten vorgehen soll, wenn ich nur weiß, dass es eine bestimmte Entscheidung gibt, aber nicht genau weiß, welche Dokumente zu dieser Entscheidung geführt haben, die ich anfordern sollte. Wie formuliere ich die Anfrage so, dass ich bei der ersten Anfrage schon die relevanten Dokumente erhalte, die unter das IFG fallen, um von dort aus dann weiterzumachen?

Über eure Unterstützung und Tipps würde ich mich sehr freuen.

Vielen Dank im Voraus!

Beste Grüße
Anne

¹ Off Label Use ME/CFS vs. Long Covid - FragDenStaat

Die Unterscheidung zwischen einer “Bürgeranfrage”, die nur aus Kulanz beantwortet wird oder auch nicht, und einer “echten” IFG-Anfrage wird von einigen Behörden vorgenommen. Ich halte sie für Unfug. Im IFG steht einfach nur “amtliche Information”. Eine Auskunft ist auch eine amtliche Information. Bei einem Dokument, von dem man vermutet, dass es das geben müsste, greift die allgemeine Beratungspflicht, die ein Amt hat, wenn ein Bürger einen Antrag stellt (ergibt sich aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz). Wenn der Antrag nicht genau genug ist, muss einem das Amt helfen, den Antrag so zu präzisieren, dass er bearbeitet werden kann.
Ich habe mal den BfDI nach der Unterscheidung gefragt: Unterschied IFG-Antrag und Bürgeranfrage - FragDenStaat
Falls sich das Amt weiter querstellt, kannst du den Informationsfreiheitsbeauftragten um Vermittlung bitten.

Vielen Dank für die Antwort - das hat mir sehr geholfen meine Anfrage zu aktualisieren und konkret nach den Sitzungsprotokollen bzw einer Liste der bisherigen Sitzungen anzufordern.