Hessischer IFG-Beauftragte

Ich habe eine Frage.

Ich habe beim Innenministerium in Hessen die Herausgabe zur Zulieferungen zur IFG-Evaluierung angefragt (https://fragdenstaat.de/anfrage/evaluation-des-ifg-1). Dort wurden auch alle bis auf drei herausgeben. Die Verweigerung der drei Stellungnahmen aus Brandenburg, NRW und dem Saarland wurde damit begründet, dass diese nicht geantwortet hätten. Deshalb läge keine Zustimmung vor.

Für mich ist § 89 Abs. 3 S. 3 HDSIG eine Schutzvorschrift für private Dritte, nicht jedoch für staatliche Stellen. Hier gibt es § 82 Nr. 2 a) HDSIG. Liege ich da falsch?

Ich hatte mich deswegen auch an den Hessischen IFG-Beauftragten gewandt. Dieser legt die Rügemöglichkeit dahingehend aus, dass er auch entscheiden kann, ob er sich überhaupt damit befassen will. Weiterhin führt er dann noch aus, dass § 82 Nr. 2 a) HDSIG die Bundestreue berücksichtigt und deshalb die Unterlagen nicht herausgegeben werden müssten.
Wie sind Eure Erfahrungen mit dem Hessischen IFG-Beauftragten? Ist er überhaupt jemals tätig geworden?

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Der Hessische IFG-Beauftragte hat nach meiner Erfahrung keine Lust, sich mit dem Thema zu befassen. Leider wirklich ein Trauerspel.

Auf meine Vermittlungsbitte in einem Fall hat er Anfang 2019 geantwortet: “Sehr geehrter Herr Semsrott, der Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit beanstandet die Vorgehensweise des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport nicht. Mit freundlichen Grüßen”
Wir haben das Ministerium dann verklagt und gewonnen.

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Danke für die rasche Antwort. Gibt es eine Auswertung oder kann man diese technisch schnell realisieren, wievielen Fällen der IFG-Beauftragte angerufen wurde und in wievielen er überhaupt gehandelt hat?

Wie schaut es mit den beiden Vorschriften aus?

Ich habe übrigens bei den drei Innenministerien tatsächlich nachgefragt. Brandenburg hat umgehend gesandt …

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Bisher leider nicht, steht aber bei uns auf einer (sehr langen) Liste …
Welche beiden Vorschriften meinst du?

zu § 89 Abs. 3 S. 3 HDSIG und § 82 Nr. 2 a) HDSIG