Herausgabe von Protokollen eines Untersuchungsausschusses abgelehnt

Ich habe beim Landtag RLP nach Protokollen aus den Vernehmungen bestimmter Personen beim Untersuchungsausschuss 18/1 zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz gefragt.

Dies wurde mit folgender Begründung abgelehnt:
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Wie gehe ich vor? Landesbeauftragter für Datenschutz? Wiederspruch? Gibt es eine andere Behörde, bei der ich die Protokolle anfragen kann?

Die Bürger hatten darunter zu leiden, dass beim Katastrophenschutz einiges schief gelaufen ist, da sollte es doch selbstverständlich sein, dass wir uns auch darüber informieren können, was in diesem Untersuchungsausschuss zu Tage kommt.

Landesbeauftragte wird da nicht helfen - hatte dasselbe Spiel auch schon in RLP aber da sogar mit einer Behörde.

Für den Landtag ist die Begründung m.E. korrekt. Für eine Behörde wäre sie das nicht.

Hat keine Landesbehörde diese Protokolle vorliegen? Wenn du klagen willst, dann würde ich es auf jeden Fall mit einer Behörde probieren und nicht dem Landtag selbst.

Denn die Spezialregelung halte ich für massiv angreifbar, wenn eine Behörde über die Informationen verfügen würde. Und die Ausnahme für Landtage greift dort ja eh nicht.

Die Frage ist halt, welcher Behörde könnten die Protokolle des Untersuchungsausschusses vorliegen? Der Staatskanzlei? Und gilt die als Behörde oder ist das wieder was anderes?

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Ja, ist eine Behörde. Aber wenn du nicht klagebereit bist, dann wäre es vergeudete Mühe.

Ich könnte mir durchaus eine Klage vorstellen, aber dazu müsste ich halt erst mal sicher sein, bei welcher Behörde die Protokolle liegen und dort eine Anfrage hinschicken, die dann eben evtl. bei Verweigerung zu einer Klage führt.

Ich wäre wirklich froh, wenn jemand einen Tip hätte, welcher Behörde am wahrscheinlichsten die Protokolle vorliegen. Sonst bliebe mir ja fast nur, an so ziemlich jedes Ministerium eine Anfrage zu stellen.

Versuch es doch mal bei der Staatskanzlei.

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Ich habe es jetzt mit der Staatskanzlei versucht. Antwort:

Ihren Antrag nach Landestransparenzgesetz wegen Zusendung der Protokolle aus den Vernehmungen des Untersuchungsausschusses 18/1 zur Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz habe ich gemäß § 11 Abs. 3 LTranspG aufgrund der Sachnähe zur weiteren Bearbeitung an den Landtag Rheinland-Pfalz weitergeleitet.

:expressionless: Und nun? Von denen werde ich wieder dieselbe Antwort wie oben bekommen.

Du stimmst halt der Weitergabe nicht zu. Die Behörde selbst ist zuständig für die Informationen, die bei ihr liegen (§4 (2) LTranspG).

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