Herausgabe einer Stellungnahme an die Presse

Hallo,

ich habe bei der Berliner Kassenärztlichen Vereinigung eine Stellungnahme angefragt, die sie an die Berliner Zeitung verschickt hattte.

Diese Anfrage wurde abgelehnt. Ablehnungsgrund war
“Vorliegend handelt es sich nicht um aktenmäßig festgehaltene Aufzeichungen im Sinne des § 3 Abs. 1.1 IFG Berlin.”

Da ich das Berliner IFG nicht kenne, die frage an euch:

Ist die Ablehnung berechtigt?

Danke & Liebe Grüße

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