HDSIG - muss jede Kommune das in der Satzung einzeln bestimmen?

Hallo,
eine meiner Anfragen (https://fragdenstaat.de/a/34324) wurde nach langer Zeit abgelehnt.
Dies wurde damit begründet, dass eine Kommune den Anspruch auf Informationszugang nach dem HDSIG einzeln und ausdrücklich bestimmen muss. (siehe letztes Schreiben der Behörde in der Anfrage)

Ist dem wirklich so? Das kommt mir sehr unglaubwürdig rüber. Das wäre doch ziemlich weltfremd.

Das stimmt - ist aber leider wahr: https://detektor.fm/politik/frag-den-staat-informationsfreiheit-hessen

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Mir ist aber jetzt auch noch nicht so ganz klar warum die der Meinung sind, dass das nicht unters UIG fällt.
Meines Erachtens dienen doch die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Straßen auch der Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte aus § 2 16. BImSchV. Entsprechend sollte doch zumindest bei Messungen innerorts ein mittelbar Umweltbezug vorliegen, oder?

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Vielen Dank für den Denkanstoß. Ich kopiere denen das Mal so rein.

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Stimmt! UIG sollte passen.