Ich habe mich über ein Restaurant hier in der Gegend erkundigen wollen, bei dem ich oft zum Essen war.
Lange gab es keine Antwort.
Dann kam eines Tages die Betreiberin zornentbrannt zu mir nach Hause,
Sie brüllte mich an, ich habe den Wirtschaftskontrolldienst (WKD) auf sie gehetzt.
Ein entsprechendes Schreiben mit meinem vollständigen Namen und Anschrift hatte sie vom WKD bekommen.
Jetzt habe ich in diesem Lokal Hausverbot!
@juliankpf hat recht: FragDenStaat kann nichts dafür.
Ich würde die Kontrollberichte meiner Lieblingsitalienerin auch nicht persönlich anfragen. Da findet sich immer eine andere Anfragerin, z. B. aus einer anderen Stadt.
Du fragst für mich, ich frag für dich.
Warum sich jemand über ein Hausverbot bei einer mutmaßlichen Lebensmittelhygiene-Psychopathin echauffiert, kann ich nicht nachvollziehen. Das klingt mir verdächtig nach Stockholm-Syndrom.
Finde ich tatsächlich interessant; wenn ein Betreiber eines Restaurant da so aggressiv darauf reagiert, dann hätte es sich sowieso für mich erledigt dort essen zu gehen.
Jeder normale Betreiber sollte ja eigentlich sagen können: “ich erfülle alle Auflagen und habe keine Problem damit, wenn jemand nach Kontrollberichten oder Ergebnissen frägt”…
Um welches Lokal handelt es sich? Dass ich weiß, wo ich sicher nicht mehr essen gehen werde.
Ich verstehe deinen Zorn. Ich würde mich auch sehr ärgern, wenn ich Hausverbot in meinem Lieblingsrestaurant bekäme. Allerdings richtet er sich meiner Meinung nach gegen den Falschen. FragDenStaat kann schließlich nichts für die mutmaßlich unhygienischen Zustände in dem Restaurant.
Es ist so, sowohl Betreiber als auch die Mitarbeiter haben grundsätzlich ein Hausrecht! Sie dürfen entscheiden, ob jemand in das Resturant betreten darf oder nicht, es muss auch nicht an ein bestimmtes Verhalten geknüft sein.
Ganz so einfach ist es nicht. Es gibt Räume, die für allgemeinen Publikumsverkehr geöffnet sind, zum Beispiel Kaufhallen, oder zum Beispiel Mietshäuser, wo auch noch die Rechte der Mieter betroffen sind. Obwohl diese Gebäude Privateigentum sind, darf der Eigentümer nicht wahllos Leuten Hausverbot erteilen. Wenn dem Vermieter die Nase des Freundes der Mieterin nicht gefällt, darf er nicht einfach Hausverbot erteilen, nur aus gutem Grunde, wenn zum Beispiel der Freund den Hausfrieden stört. Ebenso kann ein Ladeneigentümer nicht wahllos Kunden ausschließen. Der Betreffende muss dann schon geklaut oder andere Kunden belästigt haben.
Nun kann man sich fragen, ob man überhaupt noch einmal in ein Lokal möchte, das einem gleich Hausverbot erteilt, wenn man mal wissen möchte, was man dort serviert bekommt. Wenn es einem wichtig ist, sollte man jemand anders die Anfrage stellen lassen.
Das stimmt so nicht ganz. Solang nicht z. B. das AGG verletzt wird (der Betreiber also zum Beispiel jemanden wegen seiner Hautfarbe Hausverbot erteilt) kann durchaus “wahllos” Hausverbot erteilt werden.
Schwierig wird das nur, wenn die Versorgung nicht gesichert ist. Also wenn der einzige Supermarkt im Ort wahllos Hausverbot verteilt, könnte man darüber streiten.