Handling von Rückfragen & Widerspruch

Moin,
Ich (und einige andere) hatten beim Bildungsministerium SH eine Anfrage gestellt:

Das Ministerium hat sehr allgemein geantwortet und ist auf keine Frage eingegangen. Ca. 10 Tage später nachgefragt. Daraufhin die Antwort erhalten, dass die Widerspruchsfrist abgelaufen sei.

Ich habe ein ähnliches Verhalten bei ähnlichen Anfragen gesehen:
z.B.

Hier arbeiten Volljuristen gegen Bürgeranfragen und jeder kleine Formfehler wird ausgenutzt:

Zudem erfüllt ein Widerspruch über FragDenStaat als privates Portal ohne Klarnamenspflicht und ladungsfähige Postanschrift nicht die rechtlichen Anforderungen an einen formalen Widerspruch nach § 70 Verwaltungsgerichtsordnung und § 3a Abs. 2 Verwaltungsverfahrensgesetz.
Den Widerspruch hätten Sie bis zum 24. Februar beim Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur postalisch mit Unterschrift, zur Niederschrift oder entsprechend der Anforderungen des § 3 a Abs. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz auch elektronisch mit einer qualifizierten Signatur einreichen können.

Könnte nicht bei der Antwort der Hinweis von der UI erfolgen, wie man korrekt antworten sollte, um nicht hier in die Falle zu tappen?

Gruß
Kai

Hier noch ein Beispiel:

Moin.

Tatsächlich frage ich mich hier eher, ob die Rechtsbehelfsbelehrung korrekt ist. Hier würde mir nämlich fehlen, wie der Rechtsbehelf eingelegt werden kann.

@BARCA was sagst du?

hm, das sieht nicht gut aus. Der § 58 VwGO bestimmt, wie die Rechtsbehelfsbelehrung auszusehen hat, und die Belehrung des Ministeriums erfüllt alle Kriterien. Es ist auch nicht erforderlich, dass angegeben wird, dass der Widerspruch schriftlich erfolgen muss, schreibt der Beck Online Kommentar:

Nicht zum zwingend erforderlichen Inhalt einer Rechtsbehelfsbelehrung nach § VWGO § 58 Abs. VWGO § 58 Absatz 1 gehören über das bereits Gesagte hinaus ferner ua:

Und bevor man sich jetzt hier lange rumärgert vielleicht lieber die Anfrage neu stellen? Wenn ihr der Meinung seid, dass ihr Recht habt, was ich jetzt nicht geprüft habe. Bei der Gelegenheit könnt ihr dann ja auch gleich noch mehr Sachen nachfragen, die sich vielleicht in der Zwischenzeit ergeben haben :wink:

Danke für die Rückmeldungen. Also Prinzipell habe ich es verstanden - nur wird jeder neue Mitbürger, der Anfragt in die Fristenfalle bei Rückfragen tippen. Dies hat das Ministerium ja konsequent durchgezogen.
Könnte man da nicht irgendwo einen Hinweis bekommen?

ja, das wäre natürlich gut gewesen! Nach § 25 VwVfG sind Behörden sogar eigentlich zur Beratung verpflichtet, also hätte er (es wäre ja auch nett gewesen) schon sagen können, dass der Widerspruch nicht gilt, wenn es nur per E-Mail geschickt wird. Wenn er das nicht tut, kann man dagegen aber nichts machen.
In der zweiten von dir genannten Anfrage zu den Quellen von Karin Priens Aussage ist es ja aber anscheinend so, dass ein Teil der Frage einfach grundlos nicht beantwortet wurde. Da könnte man dann schon nochmal nachfragen, weil diesbezüglich hat er ja einfach gar nicht geantwortet, das heißt das Verwaltungsverfahren läuft eigentlich noch weiter. Und weil die Anfrage ja schon über 3 Monate alt ist könnte man da sogar Untätigkeitsklage erheben… vermutlich reicht es aber, einfach nochmal ne Mail zu schreiben mit der Bitte um Antwort binnen einer Woche und ansonsten mit der Klage nach § 75 VwGO zu drohen - was dir aber in deinem Fall nicht weiterhilft weil er deine Anfrage vollumfänglich abgelehnt hat, oder?

Nun, ich würde sagen, dass es ziemlich dünnes Eis wäre, sich hierauf zu berufen, da die Pflichtangaben (§58 VwGO) enthalten sind. Versuchen kann man es natürlich immer, das Kostenrisiko ist ja überschaubar, aber mit einer Klage wäre ich sehr vorsichtig.

Klar kann es Taktik sein darauf zu spekulieren, dass nicht jede:r Bürger:in weiß, dass Widersprüche bestimmte Formerfordernisse erfüllen müssen, aber rein rechtlich ist das ganz dünnes Eis - zum Nachteil der Antragsteller.

Von einer hier angeratenen neuerlichen Antragstellung durch die selben Antragsteller kann ich auch nur abraten, da über den Verwaltungsakt rechtskräftig entschieden wurde und keine neuen Tatsachen vorliegen.

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@BARCA und @JannisK , Danke für eure Hilfe & Einordung.

Das ULD sieht es ganz ähnlich wie @BARCA . Ich habe jetzt noch mal Protokolle vom Bildungsausschuss (im Landtag) rausgesucht, wo Frau Prien genau dokumentiert, das sie die Experten zur Rate gezogen hat usw. Diese Infos sind aber wohl schon nach kürzester Zeit verschwunden.

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