Kleiner Hinweis einer aus meiner Sicht problematischen Entwicklung in Hamburg:
Die Verkehrs- (BVM) und die Wirtschaftsbehörde (BWI), Transparenzgesetz-Anträge laufen im “Shared Service” in einer Abteilung für beide Behörden, bearbeiten HmbTG-Anfragen anscheinend nun wieder nur nach Nennung einer zustellfähigen Anschrift, vgl. Vorsorge ruhender Verkehr - FragDenStaat.
Hintergrund dürfte sein, dass man in der BWI der Auffassung ist, dass HmbTG-Anträge nicht unter Vorbehalt der Gebührenfreiheit gestellt werden können. Die Behörde teilt bereits seit knapp über einem Jahr auf Anträge diese Auffassung mit und gibt wenige Tage Zeit, den Antrag zurückzuziehen. Einen Kostenvoranschlag gibt’s nicht - wird der Antrag nicht in der von der Behörde gesetzten Frist zurückgezogen, wird die Bearbeitung ohne weiteren Hinweis im gebührenpflichtigen Umfang begonnen. Einen “Exit” gibt es nicht mehr. Die “Gebühren-Vorbehaltsklausel” in der FragDenStaat-Vorlage hält man offenbar für nicht relevant.
Sollte sich diese Auffassung in Hamburg durchsetzen, wäre das eine sehr spürbare Hürde zur Nutzung des Hamburger Transparenzgesetzes. Gegebenenfalls sollte jedenfalls bei FDS ein entsprechender Hinweis auftauchen, bevor jemand nach der Anfrage eine Woche nicht in seine Mails schaut/den Behörden-Hinweis überliest und anschließend überraschend mit einem 600-Euro-Gebührenbescheid konfrontiert ist.
Die BVM wird von Anjes Tjarks (GRÜNE) geführt, die BWI von Melanie Leonhard (SPD, auch Landesvorsitzende SPD Hamburg).