Häufige Ablehnungen wegen Sicherheitsbedenken

Der Landesbetrieb Information und Technik NRW verwehrt regelmäßig die Auskunft mit Verweis auf § 6 lit. a IFG NRW, da „das Bekanntwerden der Information die öffentliche Sicherheit oder Ordnung beeinträchtigen würde“. In meiner aktuell laufenden Anfrage verweigern sie dies alternativ mit Verweis auf die in den Informationen enthaltenen „technischen und organisatorischen Maßnahmen im Sinne des Artikel 32 DSGVO“ welche „die Verarbeitung personenbezogener Daten sicherstellen“.

Konkret handelt es sich um die Herausgabe von Informationen zu IPv6. Dies wird verweigert, da sonst die Sicherheitsorgane im Internet erkennbar wären, bzw. man diese gezielt angreifen kann. In Bezug auf Angriffe halte ich es für überhaupt nicht begründbar, da IPv6 einfach zu viele Adressen hierfür bereitstellt und jede gescheite Firewall dies abwehren können sollte. Meiner Meinung nach wäre es dann aber doch auch gefährlich zu wissen, wie ein Polizeiauto aussieht und welche Kennzeichen das Land für diese verwendet, weil sonst weiß man ja das die Personen darin Polizeibeamte sind.

Ich würde jetzt erst einmal mit der Behörde weiter diskutieren, aber welche weiteren Schritte kann ich vornehmen? Für das LfDI bräuchte ich ja denke ich erst einmal einen rechtskräftigen Bescheid, oder? Gibt es vielleicht auch Argumentationsvorschläge?

1 „Gefällt mir“

Ja gutes Beispiel, würde ich auch so sehen.
Kannst du ja auch – höflich – so der Behörde ggü. argumentieren.

Diskutieren hilft immer, da man evt. die Behörde noch umstimmen.
Gerade wenn du noch keinen rechtskräftigen Bescheid hast, könnte das ein Zeichen der Behörde sein, dass sie sich da noch umstimmen lässt oder zumindest für Argumente offen ist.

Hast du einen rechtskräftigen Bescheid läuft v.a. schon die 4-Wochen-Frist für einen Rechtsbehelf (Widerspruch), da hast du also dann kaum noch Zeit, v.a. ist dies wenig Zeit den LfDI einzuschalten, falls du vor einem potentiellen Widerspruch noch eine Antwort/Statement haben möchtest.

Generell macht jedoch das Einschalten des LfDI’s meist Sinn. Nein, ich denke dazu benötigt es keinen rechtskräftigen Bescheid.
Das Statement/die Einschätzung der Behörde ist ja recht eindeutig. Und der LfDI sollte sich ja auch mit Datenschutz auskennen, sodass diese Interpretation der DSGVO wohl sehr gut dort geprüft werden kann. :slightly_smiling_face:

Andererseits irritiert mich in der Antwort auch anderes. Die kostenpflichtige Herausgabe der „Alt-Dokumente“ ist bspw. zumindest fraglich, hier kommt es wohl auf den Umfang an, also wie viel da zu schwärzen wäre o.ä. Was eine „Versionierung” sein soll und was das kosten soll ist bspw. mir zumindest unklar.
Abgesehen davon bitte dafür einfach um eine Kosteneinschätzung. Diesen allgemeinen Hinweis auf bis zu 500€ solltest du nicht durchgehen lassen. (Dies am besten natürlich auch gleich mit bei der Vermittlungsanfrage an den LfDI erwähnen.) Allgemein sollte eine Behörde eine Kostenstelle für entstehende Kosten nennen können und bspw. mittels Stundensätzen und Arbeitszeit beschreiben könne, warum die Kosten für die Anfrage anfallen.

Generell hilft da sicher auch nachfragen bei der Behörde, was nun gemeint ist usw. Auch ein Telefonanruf kann manchmal Wunder bewirken.

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
Wenn dir dieser Beitrag gefallen hat, markiere ihn gerne mit einem Herz und wenn ein Beitrag dein Problem löst, markiere ihn als „gelöst”.

2 „Gefällt mir“

Man kann mit Behörden reden und sie lassen sich teilweise darauf ein, dass die Antwort der LfDI bzw. deren Einschätzung abgewartet wird, bevor erstmalig beschieden oder über den Widerspruch entschieden wird. Das hilft bei solchen Fristsachen.

2 „Gefällt mir“