Gibt es spezialisierte Anwälte

Gibt es Anwälte, die sich ein bisschen darauf spezialisiert haben, Anfragen durchzusetzen, wenn die Behörde keine Lust hat zu Antworten?

Meinst du für Untätigkeitsklagen? Da braucht es keinen Anwalt für, das kann man gut selbst machen.

Man braucht keinen Anwalt, es macht die Sache aber einfacher. Sonst kann man sich wochenlang damit rumschlagen. Es muss den Behörden auch mal klar werden, dass sie nicht mit Verzögerungstaktik durch kommen.

Dafür gibt es ja das Gericht, was der Behörde Druck macht. Einen Anwalt kannst du dafür sicherlich nehmen, aber ich wäre mir jetzt unsicher ob die Kosten dann pauschal übernommen werden.

Es bedarf ja zuallererst eines formgerechten außergerichtlichen Antrags, welcher den Antragsteller eindeutig und vollständig erkennen lässt. Ein Anwalt, der nicht nur seinen eigenen Geldbeutel im Auge hat, sondern der ein Unterliegen der Gegenseite sicherstellen will, würde also immer erst einmal außergerichtlich einen beweisbaren Antrag via seines beA stellen.

Den Zugang deiner fragdenstaat.de-E-Mails kann die Behörde nämlich mit Fug und Recht anzweifeln.

Damit entfaltet aber der Anwalt außergerichtliche Arbeit.

(1) Wenn die Behörde auf Anwaltsschreiben antwortet:

Diese Arbeit wird die Behörde außergerichtlich nicht bezahlen wollen. Nur wegen der außergerichtlichen Kosten wird aber kein Anwalt vor Gericht ziehen, sondern die einfach von dir haben wollen.

(2) Wenn die Behörde auch auf Anwaltsschreiben nicht antwortet:

Der Anwalt wird noch einmal außergerichtlich anfragen, ob besondere Gründe vorliegen, weshalb die Behörde nicht innert drei Monaten (Frist nach § 75 VwGO) antwortet. Weitere außergerichtliche Arbeit.

Wenn die Behörde weiter nicht antwortet, klagt der Anwalt vor Gericht. Die Behörde antwortet vor Gericht. Der Rechtsstreit ist erledigt. Der Anwalt muss jetzt vor Gericht beantragen, dass die Behörde die Gerichtskosten, die gerichtlichen Auslagen des Klägers und die außergerichtlichen Kosten des Klägers trägt. Dazu wird die Behörde aus Prinzip Nein sagen. Dann wird eine streitige Entscheidung über die Kosten getroffen, die nicht anfechtbar ist. (Nur durch Anhörungsrüge.)

Dass ein Gericht hier die außergerichtlichen Anwaltskosten der Gegenseite (Behörde) auferlegt, halte ich für ausgeschlossen.

Praxis-Beispiel:

Ich habe es bisher ohne Anwalt gemacht. Mir wurden die Hälfte der (Gerichts-)Kosten auferlegt, die Auslagen hatte jede Partei selbst zu tragen. Hätte ich da einen Anwalt gehabt, hätte ich den komplett selbst zahlen müssen.

Nicht zu vergessen: Der Anwalt möchte sein Geld sofort und von dir haben. Das Gericht wird erst Jahre später über den Kostenfestsetzungsantrag entscheiden und dass die Behörde dann wirklich zurück zahlt, da muss man teilweise auch noch mehrfach schreiben. Solange/Dazwischen hast du dein Geld nicht.

Wir sprechen hier bei 5000 Euro Streitwert über immerhin 572€ außergerichtlich und +298€ mindestens, wenn es vor Gericht geht. Der Anwalt wird aber immer sagen, er hätte auf eine Einigung hingewirkt, weswegen ihm +355€ zustehen; für jeden Termin vor Gericht +425€.

Ein außergerichtlich nicht tätiger Anwalt hätte nur 461€ statt 572+298=870€ gekostet.

Die streitigen Gerichtskosten betragen 511,50€,

Wenn sich beide Seiten einig sind, dann nur 170,50€.

Jetzt gibt es folgende Möglichkeiten:

(1) Behörde zahlt alles, also 170,50 ans Gericht und 870+355=1225€ an Anwalt. Also in Summe 1225€+170,50=1.395,50 €.

(2) Behörde zahlt alles außer außergerichtlich, also ans Gericht 170,50 und an den Anwalt 462+355=817 Du zahlst an den Anwalt 870-461=409. Anwalt bekommt: 817+409=1.226€

(3) Anwalt berät dich dahingehend, dass die Behörde die Gerichtskosten zahlt und du den Anwalt: 170,50 von der Behörde an den Anwalt, du zahlst 1225€ an den Anwalt.

(4) Behörde will nichts zahlen. Verzichtet aber auch auf die 20€. Anwalt rät dir zu dieser Einigung. Du zahlst alles. Ans Gericht 170,50 und an den Anwalt 1225€, zusammen 1225+170,50=1.395,5.

Anwalt und Behörde werden sich nicht einig, es gibt eine streitige Entscheidung.

(5) Das Gericht legt alle Kosten der Behörde auf. Die Behörde zahlt 511,50€ ans Gericht, 870€ an den Anwalt. Also in Summe 511,50+870=1.381,5€ Du zahlst nichts.

(6) Das Gericht legt alles außer außergerichtlich der Behörde auf. Die Behörde zahlt 511,50€ ans Gericht, 461€ an den Anwalt. Du zahlst 870-461=409€ an den Anwalt. Der Anwalt bekommt 870€.

(7) Das Gericht macht halbe/halbe, eigene Auslagen zahlt jeder selbst: Die Behörde zahlt 255,75€ ans Gericht, du zahlst 255,75€ ans Gericht. Du zahlst deinem Anwalt 870€. Du hast 870+255,75=1.125,75 gezahlt.

(8) Das Gericht legt dir alle Kosten auf. Du zahlst an die Behörde 20€. Du zahlst 511,50€ an das Gericht und 870€ an den Anwalt. Du zahlst: 511,5+870+20=1.401,50€

Vergleichen wir jetzt die Fälle (1) bis (8).

Anwalt:

Der Anwalt bekommt bei (1)-(4) mehr als bei (5)-(8). Er wird also immer auf (1)-(4) hinwirken.

Der Anwalt wird dich also dahingehend beraten, dass du im schlimmsten Fall vor Gericht, (8), den er für sehr wahrscheinlich hält, ja 1401,50 insgesamt zahlen musst, und dass es DICH ja billiger kommt, wenn du ihm, Fall (3), 1125€ zahlst und die Behörde nur 170,50€ übernimmt.

Behörde:

Die Behörde zahlt die Gerichtskosten ja nicht wirklich, sondern das ist ein rechte Tasche linke Tasche Spiel des Staates. Es kommt also aus Sicht des Staates nur darauf an, wie viel Geld der Anwalt aus der Staatskasse bekommt:

(1) 1225€

(2) 817€

(3)=(4) 0€

(5) 870€

(6) 461€

(7) 0€

(8) -20€

Für die Behörde ist die streitige Entscheidung nur bei dem absolut unwahrscheinlichsten Ausgang (5) geringfügig teurer als Deal (2). Und die Behörde gibt bei Deal (2) auch noch die Chance auf 20€ auf.

Gericht:

Das wahrscheinlichste Szenario ist also, dass das Gericht schreibt: Einigt euch doch auf (3) oder (4), sonst entscheiden wir (7) oder (8).

Deine Entscheidung:

Da (3) etwas billiger als (7) ist und (4) etwas billiger als (8) entscheidest du dich für (3) oder (4). Die Behörde stimmt nur (4) zu. Der Anwalt rät dir dazu.

Ergebnis:

Es ist Spieltheorie.

Du zahlst am Ende den Anwalt selbst!

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Hallo Jan, ich danke dir für deine ausführliche Analyse. Ich werde also meinen Antrag schriftlich wiederholen und per Einwurfeinschreiben an die Behörde schicken. Dann werde ich noch einmal schriftlich Anmahnen. Und erst dann werde ich den Anwalt einschalten.
Mir scheint es auch sinnvoller, die beiden Fragen zu trennen. Also zuerst anzufragen “Wann haben die beiden letzten lebensmittelrechtlichen Betriebsüberprüfungen im folgenden Betrieb stattgefunden”. Das gibt der Behörde weniger Spielraum auszuweichen.
Ausgangspunkt dafür ist meine Beobachtung, dass die Behörde im Rhein-Neckar-Kreis offensichlich viele Anfragen gar nicht beantwortet, wohl in der Hoffnung, dass der Anfragende aufgibt.

Fairerweise sollte man aber dazu sagen: Gerichte akzeptieren bisher zu einem großen Teil die E-Mail-Konfigurationen der FDS-Server. Soweit es also um Behörden geht, denen regelmäßig E-Mails per FDS zugestellt werden an die allgemeinen E-Mail-Adressen wird ein Gericht das auch so sehen.

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