Moin,
gibt es, wie bei Widersprüchen, eine Schriftform bei Klagen?
Muss ich also immer 1,60€/Klage für Porto draufzahlen oder kann ich das Geld mit dem PKV rasch ohne Urteil zurückbekommen?
LG
Moin,
gibt es, wie bei Widersprüchen, eine Schriftform bei Klagen?
Muss ich also immer 1,60€/Klage für Porto draufzahlen oder kann ich das Geld mit dem PKV rasch ohne Urteil zurückbekommen?
LG
E-Mails sind unzulässig. Es empfiehlt sich meines Erachtens nach ein Fax, das kostet dich zumeist ein paar Cent und du hast einen Nachweis über die Zustellung.
Prinzipiell kannst du nach dem Grundsatz der Waffengleichheit dem Verlierer des Verfahrens bereits nach dem erfolgreichen Widerspruch die Kosten in Rechnung stellen, aber ob sich das lohnt wegen 2-3€ für einen Brief sei mal fraglich.
Und wie lautet der Textbaustein für die Erstattung von Auslagen durch den Verlierer? Ich werde schon durch den Verzicht von rund 500€ für möglicherweise zwei Jahre und mehr bestraft. Mit 10% Zinsen auf einen ETF könnte ich dann 105,50€ verdienen.
“Textbausteine” gibts für sowas nicht.
Wie du jetzt auf die Zinsen kommst, erschließt sich mir nicht ganz.
Also, wie kann ich meine Auslagen vom Verlierer zurückfordern?
Und ich könnte den PKV auch anlegegen statt es einem Bundeland zu leihen.
Ja, einfach ein Schreiben anfertigen, welche Auslagen du hattest.
Danke; ich glaube folgender Baustein ist sinnvoll:
Ich beantrage
a) die Aufhebung des Bescheids vom [Datum einfügen].
b) die Erstattung von Auslagen i. H. v. [Seiten einfügen] Seiten*0,25€/Seite
[c) die Aufhebung dess Kostenbescheids vom [Datum einfügen]]
so mache ich das bei Verwaltungsgerichten auch, und da die das immer über EGVP weiterreichen reicht auch eine Ausfertigung.
das Verwaltungsgericht Stuttgart hat meinen Kostenantrag hinsichtlich der Faxkosten abgelehnt, weil es sich “bei der Fertigung und Übersendunq von Schriftsätzen und der Fertigung deren Mehrfertigungen zur Zustellung an die Gegenseite um eine Prozessobliegenheit der Beteiligten gemäß § 81 und 82 VwGO (Nr. 7000 1 b VV RVG analog) handelt und diese Kosten daher nicht gegen den Beklagten festgesetzt werden können.” (Fehler im Original)