Gericht will Urteil nicht herausrücken

Die Begründung:

Es handelt sich um eine Entscheidung, die in der Zeitschrift MMR veröffentlich wurde. Bitte verschaffen Sie sich daher Kenntnis durch Erwerb der Zeitschrift oder Einsicht in einer juristischen Universitätsbibliothek.

Gemäß LTO sind Urteile für alle da: Machtwort vom BGH: Urteile sind für alle da

Meine Frage: wie soll ich nun weiter vorgehen? Ich habe keinen Unizugang zur MMR-Zeitung.

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Urteile waren schon vor dem IFG im Grundsatz öffentlich. Du kannst es über https://www.subito-doc.de/ kostenpflichtig bestellen. Ob das dann der Volltext ist, ist aber fraglich. Zeitungen oder Dienstleister wie juris zahlen die Richter gewöhnlich für die Veröffentlichung. Die Richter, nicht das Gericht. Das gibt einen Anreiz, kostenlose Herausgabe und kostenlose Datenbanken im Internet nicht zu mögen.

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Ein Teil des Problems ist die unsägliche Angewohnheit, Urteile nur nach ihrer Zeitschriftenfundstelle und nicht nach dem gerichtlichen Aktenzeichen zu zitieren.

Pragmatisch:
Du kannst mir mal er PN eine Mailadresse schicken, dann kann ich dir den Beschluss (ist gar kein Urteil) als PDF schicken.
Ich hab in einem anderen Kommentar deine Mailadresse gefunden und dir den Beschluss geschickt.

Gericht erziehen:
Nochmal mit Angabe des Gerichtsaktenzeichens anfragen? (LG Offenburg, Beschluss vom 21.4.2023 – 5 O 2/23 KfH) Dabei vermutlich ausgiebig aus dem BGH-Urteil zitieren, das du schon erwähnt hast (hier im Volltext: openJur)
Ich hab auch parallel mal bei openjur beantragt, die Entscheidung vom Gericht anzufordern.

Ansonsten hat openjur da auch schon in Frankfurt ein Verfahren offen: openJur (@openjur): "Nachdem das VG FFM leider nicht rechtzeitig über unseren Antrag entschieden hat, haben wir den ursprünglichen Antrag (zeitliche und inhaltliche Gleichbehandlung mit juris) um die zeitliche Gleichbehandlung reduziert. Hier werden wir separat Fortsetzungsfeststellungsklage erheben." | nitter
(Falls nitter ganz den Geist aufgibt und du einen Twittert-Account hast: https://twitter.com/openjur/status/1681361598600839177)

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Das finde ich interessant, das war mir neu! Gibt es da irgendwo mehr Informationen zu? Weißt du wie das läuft? Was kostet so ein Urteil für juris, wenn sie das einer:m Richter:in abkaufen? Könnte man mal beim BMJ ein paar Infos dazu anfragen, die dazu bei juris liegen (das müsste ja unter die öffentlich-rechtliche Tätigkeit von juris fallen)?

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Verzeihung für die späte Antwort. Zur juris GmbH siehe etwa Wikipedia Juris – Wikipedia

Ich empfehle, das über openjur.de zu machen. Auf die Seite des Gerichts gehen - in diesem Fall hier - openJur - und dann auf Entscheidung anfordern, dann übernimmt openjur das und pflegt es auch direkt in die Datenbank ein.

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Vielen Dank für diesen guten Tipp!

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