Geodaten zu Straßenbeleuchtung in NRW

Hallo Zusammen,

ich würde gerne bevor ich eine Anfrage stelle hier nochmal auf das gesammelte Fachwissen zurückgreifen, damit ich auch alle rechtlichen Punkte vorher abdecke. Bei uns in der Stadt wurden alle Straßenbeleuchtungen kartographiert, ob von der Stadt oder den Stadtwerken kann ich nicht genau sagen. Und am liebsten hätte ich diese halt als Onlineschnittstelle, damit ich diese Daten nicht selbst vorhalten muss.

[…] ich hätte gerne alle Geodaten der Straßenbeleuchtung der Stadt XXX. Vorzugsweise als Link zu einem OpenGIS Web Services (zBsp. WMS).

Rechtsgrundlage der gemeindlichen Aufgabe zur allgemeinen Straßenbeleuchtung ist, soweit in einzelnen Gesetzen die Verpflichtung hierzu nicht ausdrücklich geregelt ist, die Allzuständigkeit der Gemeinde für alle öffentlichen Angelegenheiten ihres Bereiches, die nicht einem anderen Aufgabenträger ausdrücklich zugewiesen sind.
Da das Straßen- und Wegegesetz NRW eine solche Verpflichtung nicht enthält, ist die Beleuchtung der dem Verkehr offenstehenden Straßen, Wege und Plätze als eine selbstständige, öffentliche Aufgabe im Rahmen der Daseinsvorsorge anzusehen, die als öffentliche Einrichtung gemäß § 8 GO NW betrieben wird.

Die Geodaten müssten bei der Stadt vorhanden sein, da ein Anruf bei der Feuerwehr unter Benennung der auf den Straßenbeleuchtungen angegeben Nummer problemlos zu einer Lokalisierung führen.

Nach meinem Empfinden, erfüllen diese Daten die Voraussetzungen nach § 4 GeoZG NRW, damit sollten diese Daten als Geodatendienst zur Verfügung gestellt werden.

So an dieser Stelle schonmal vorab Danke für euer Feedback.

Hi (und sorry für die späte Reaktion), das klingt doch super! Sogar mit dem extra Geodatenzugangsgesetz, welches soweit ich weiß wohl tatsächlich Vorrag vor dem UIG (und IFG & co)-(Landes)Gesetzen haben sollte. (Normalerweise haben Spezialgesetze Zugang)
Ansonsten klingt es doch gut argumentiert. (ohne, dass ich bei dem Thema irgendwie detaillierteres Wissen hätte) :smiley:

Praktisch könnte der Onlinezugang sicherlich Probleme haben, denn evt. ist die Anwendung nur intern erreichbar. Du könntest also hilfsweise einen Datenbankabzug anfragen.
Ansonsten geht das mit dem Datenbankzugang aber auch, wie Arne zeigt. :smiley:

Disclaimer: Wie immer stellt dies keine Rechtsberatung, sondern nur meine persönliche Ansicht/Idee/Vorgehensweise dar. IANAL.
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