Gemeindeamt beauftragt Anwalt der meinen LIFG-Antrag bearbeiten soll

Liebe Forumsmitglieder,

ich habe zum ersten Mal eine Anfrage nach IFG (bzw. LIFG BW) gestellt und bin scheinbar direkt in ein Spezialproblem geraten, bei dem ich für einen Hinweis dankbar bin.

Nachdem die Gemeinde eine Fristverlängerung in Anspruch genommen hatte, kam schließlich der Hinweis, dass die Unterlagen nur vor Ort (800km) von meinem Wohnort entfernt eingesehen werden können. Nun hat eine Anwaltskanzlei mir geschrieben und mir mitgeteilt, dass sie die Gemeinde in der Angelegenheit vertritt und meinen Antrag prüft und mir ggf. (soweit ein Anspruch besteht) die Unterlagen digital zusendet.

Muss ich solches Vorgehen akzeptieren? Muss nicht die Stelle selbst die Anfrage bearbeiten und beauskunften?

Vielen, vielen Dank und viele Grüße
Niels

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Dass Behörden Rechtsanwälte für IFG-Anfragen beauftragen, kommt extrem selten vor, ist ziemlich übertrieben und schon ein guter Hinweis auf ein Wespennest. Aber es ist rechtlich denke ich OK, solange du letztlich einen Bescheid von der Behörde erhältst, dem man dann widersprechen und vor Gericht anfechten kann. Wie die Behörde diesen Bescheid erstellt, bleibt letztlich ihr überlassen. Gebührenordnung muss auch gelten, also keine Rechtsanwaltsgebührenordnung oder ähnliches.

Du kannst auch gerne den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit auf die Lage aufmerksam machen. Aber vielleicht auch erst, wenn du tatsächlich mit dem Bescheid unzufrieden bist.

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@Nielssch Das klingt ja ungewöhnlich! Kannst Du den Link zu Deiner Anfrage hier posten?

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