Gemeinde lehnt alle Beantwortungen ab

Hallo, eine recht reaktionäre und sehr dreiste Gemeinde nördlich Berlins lehnt diverse Anfragen ab, weil ich zuerst ein persönliches berechtigtes Interesse darlegen müßte.

Wie etwa: Ihr Antrag auf Akteneinsicht muss hinreichend bestimmt sein. Auch sind die besonderen Umstände des Einzelfalls darzulegen, aufgrund derer ein überwiegendes Offenbarungsinteresse geltend gemacht wird.

Bitte begründen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht entsprechend.

und auch
… Dennoch benötige ich den Grund für den Antrag auf Akteneinsicht, weil ich nur dann über diesen Antrag entscheiden kann.

Ich sehe hier ein vorsätzliche Mißachtung des IFG und des UIG.
Angefragt werden Korrespondenzen auf Grund von Untätigkeiten der Gemeinde.

Die Behörde ist insgesamt nicht kooperativ und schädigt teilweise selber aktiv.

Freundliche Grüße

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Gehört die Gemeinde noch zu Berlin oder ist das schon Brandenburg? Du könntest den Landesbeauftragen für Datenschutz und Informationsfreiheit deines Bundeslandes um Vermittlung bitten.
Du kannst die Behörde nach der Rechtsgrundlage fragen, warum sie glaubt, von dir die Darlegung eines Offenbarungsinteresses erwarten zu dürfen.
Natürlich muss ein Antrag auf Informationszugang hinreichend bestimmt sein, damit die Behörde weiß, was sie dir geben soll. Allerdings ist sie auch dazu verpflichtet, dir dabei zu helfen, den Antrag ausreichend konkret zu gestalten.

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Hast du Anfragen hier auf FdS, wo die Gemeinde so antwortet?

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