Hallo, eine recht reaktionäre und sehr dreiste Gemeinde nördlich Berlins lehnt diverse Anfragen ab, weil ich zuerst ein persönliches berechtigtes Interesse darlegen müßte.
Wie etwa: Ihr Antrag auf Akteneinsicht muss hinreichend bestimmt sein. Auch sind die besonderen Umstände des Einzelfalls darzulegen, aufgrund derer ein überwiegendes Offenbarungsinteresse geltend gemacht wird.
Bitte begründen Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht entsprechend.
und auch
… Dennoch benötige ich den Grund für den Antrag auf Akteneinsicht, weil ich nur dann über diesen Antrag entscheiden kann.
Ich sehe hier ein vorsätzliche Mißachtung des IFG und des UIG.
Angefragt werden Korrespondenzen auf Grund von Untätigkeiten der Gemeinde.
Die Behörde ist insgesamt nicht kooperativ und schädigt teilweise selber aktiv.
Freundliche Grüße