Gehören Lage-, Gebäude-, und Raumpläne unter das IfG für SH?

Die Frage steht oben. An welche Stelle müsste man sich wenden bei öffentlichen Gebäuden?

Moin,

Kurze Antwort: nach §2 IZG-SH fallen diese Informationen eindeutig unter das Gesetz - sofern sie vorhanden sind.

Am einfachsten an die Behörde, in deren Zuständigkeit das Gebäude genutzt wird. Hilfsweise könnte man sich an die GM.SH (Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR) wenden, wenn das Gebäude im Landesbesitz ist oder durch das Land angemietet / bewirtschaftet wird. In ganz seltenen Fällen kann man es auch bei der Landesliegenschaftsverwaltung im Finanzministerium Schleswig-Holstein versuchen, wenn die Daten nirgendwo sonst vorliegen.