Gebürenpflichtige Auskunft

Ich habe eine Anfrage an das Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt gestellt. Diese Anfrage habe ich so auch an die 15 übrigen bzgl. meiner Anfrage zuständigen Ministerien der jeweiligen Bundesländer gestellt. Während einige mir bereits Informationen kostenfrei zur Verfügung übermittelt haben, gibt das Ministeriums für Inneres und Sport des Landes Sachsen-Anhalt an, dass ein Verwaltungsaufwand von 100-150€ für meine Anfrage anfallen werde.
Die Anfragen habe ich entsprechend des Informationsfreiheitsgesetzes des jeweiligen Landes gestellt.

Hier die Antwort im Original:
"Vorliegend wird für die Prüfung und Beantwortung des Auskunftsbegehrens der Zeitaufwand derzeit auf mindestens ca. anderthalb Stunden geschätzt. Nach § 3 Abs. 1 Nrn. 3 und 4 der Allgemeinen Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) ist für Beamte der Laufbahngruppe 2 zweites Einstiegsamt ein Stundensatz von 71 Euro und für Beamte der Laufbahngruppe 2 erstes Einstiegsamt ein Stundensatz von 57 Euro zugrunde zu legen. Für jede angefangene Viertelstunde ist nach § 3 Abs. 2 AllGO ein Viertel des Stundensatzes zu berechnen.

Die entstehende Gebühr dürfte sich danach je nach Zeitaufwand in einer Größenordnung von mindestens ca. 100 bis 150 Euro belaufen."

Nun meine Frage: Kann man in solchen Fällen in irgendeiner Weise mit der jeweiligen Behörde argumentieren, wieso man davon ausgeht, dass diese Information kostenfrei zugänglich gemacht werden sollte? Oder kann man gar bei den Kosten verhandeln?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Beste Grüße,
V

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Verhandeln kann man bei Gebühren nicht, da wir hier in einem Rechtsstaat leben und uns nicht auf einem Basar befinden :wink: . Es gibt jedoch Gesetze und objektive Gründe, warum Gebühren so ausfallen, wie sie ausfallen. Du kannst dir mal

ansehen. Zum Beispiel ist Absatz 2 von Relevanz. Inwiefern es dich von der Auskunft abhält, hängt von deiner wirtschaftlichen Situation ab (u. a. Einkommen, Vermögen). Grundsätzliche Gebührenfreiheit für Sozialhilfeempfänger oder besonderem öffentlichen Interesse scheint in Sachsen-Anhalt gesetzlich nicht zu bestehen. Man kann jedoch versuchen, mit öffentlichem Interesse zu argumentieren oder - sofern zutreffend - mit der Verwendungsabsicht (z. B. als Presse/Medienorgan, welches vom Grundgesetz aus besonders behandelt wird).

Grundsätzlich muss man Gebühren auch hinterfragen, z. B. ob die Berechnung realistisch ist. In der Regel fällt dies natürlich nur auf, wenn die Arbeit beispielsweise in einer Stunde erledigt werden kann und die Behörde ein Vielfaches abrechnet, sodass es unplausibel wird. In solchen Fällen kann man auch nachhaken, was genau so viel Aufwand verursacht oder wie die Kosten am Ende aufgesplittet waren.

Viele Grüße

Hallo,

bitte Anfragen immer verlinken, sonst stehen wir hier komplett ohne Kontext.

Hier ist ein guter Blog-Post zum Thema Gebühren:

Nach der gängigen Rechtsprechung müssen Gebühren verhältnismäßig, gerecht und nicht abschreckend sein. Das heißt konkret: Geringer Verwaltungsaufwand muss kostenlos bleiben, mittlerer Aufwand beispielsweise 100 Euro kosten und nur außergewöhnlich hoher Aufwand darf im Einzelfall bis zu 500 Euro kosten. Eine Kostendeckung sieht das IFG nicht vor.

Da geht es allerdings um das IFG des Bundes, ggf. ist aber ähnliches auf die Gebühren in Sachsen-Anhalt anwendbar. Gegen Gebührenbescheide lässt sich auch separat Widerspruch einreichen und klagen, es steht also der Auskunft nicht direkt im Weg.

Beste Grüße
Stefan

Im Zweifel kann es auch immer hilfreich sein, den Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einzuschalten.
Ich habe schon häufiger mitbekommen, dass dann die Gebühren entweder erlassen wurden, oder zumindest gesenkt wurden.

In Sachsen-Anhalt muss man aber auch immer beachten, dass Ablehnungen gebührenpflichtig sind:

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