Gebührenbescheid widersprechen / öffentliches Interesse

Hallo!
Eins meiner Steckenpferde ist, Leerstand in staatlicher Hand in meinem Wohnort (Aachen) aufzuklären und anzukreiden. Normalerweise stelle ich einmal im Jahr eine Anfrage z.B. an die Stadtverwaltung oder an den Bau und Liegenschaftsbetrieb und bekomme eine Antwort. Dieses Jahr habe ich zum ersten Mal die Bundesimmobilienanstalt befragt. Sie hat geantwortet, verlangt dafür aber 67€ Gebühren:

Im Gebührenbescheid steht, dass “Gründe der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses, die zu einer Gebührenreduzierung führen könnten, nicht vorgetragen und auch nicht ersichtlich” seien.

Ich finde schon, dass Leerstand in staatlicher Hand von erheblichem öffentlichen Interesse ist. Der Wohnungsmarkt einer Stadt leidet ja unter solchem Leerstand. Hat jemand Erfahrung mit sowas? Wie muss öffentliches Interesse begründet werden? Meint ihr ich habe überhaupt eine Chance oder soll ich die 67€ einfach zahlen? So wie ich es sehe kommt ohnehin wenn dann eine Reduzierung der Gebühren um 50% in Frage.

Übrigens: Die haben die Antwort per Mail geschickt aber den Kostenbescheid per Post. Zum Glück hatte ich meine echten Adress und Namensdaten angegeben, sonst hätte mich der Bescheid überhaupt nicht erreicht :wink: Nur falls jemand darüber nachdenkt, für eine andere Stadt auch mal nachzufragen.

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Richtig. Du hast ja auch nicht der Behörde gesagt, wieso du darin ein öffentliches Interesse siehst.

Nun, öffentliches Interesse ist schwer zu begründen. Wenn das Thema nicht gerade groß durch die Presse geht, wirst du da so gut wie keine Begründung finden.
Ich persönlich kenne keinen Fall der so erfolgreich begründet wurde.

Wär ich vorsichtig. Die haben das sicherlich irgendwie nachgeprüft. :slight_smile:

Also ich habe jedenfalls 5 Zeitungsberichte aus den letzten Jahren die Leerstand im Besitz des Bau und Liegenschaftsbetriebs (andere Institution) kritisch Berichtet haben. Auf Jura-Seiten lese ich aber, dass öffentliches Interesse eher bedeutet, dass die (finanziellen / materiellen) Interessen von vielen Leuten betroffen sind, also z.B. dass durch diese Praxis Steuergelder verschwendet werden oder der Wohnungsmarkt für die Allgemeinheit teurer wird.

Das würde ich jetzt nicht unbedingt “groß durch die Presse gehen” nennen - wie gesagt: öffentliches Interesse ist verdammt schwer zu begründen.
Ich habe mir schon hunderte IFG-Anfragen angesehen und noch nie eine erfolgreiche Begründung zu öffentlichem Interesse gesehen.

Manchmal geht das durchaus. Zu dieser anfrage zB habe ich einfach garkeinen Gebührenbescheid erhalten bisher: Datenlecks in Digitalen Gesundheitsanwendungen - FragDenStaat

Fraglich ob dir überhaupt einen schicken wollten - lese zumindest nichts im Bescheid davon.

Gibt ja immer Behörden, die Gebühren eher erlassen.