Gebührenbemessungspraxis

@arne.semsrott

Ich finde die Klage sehr gut und wichtig.

Mir stellt sich aber im Hinblick auf den Gleichheitsgedanken generell die Frage, ob nicht eine Verletzung von Art. 3 GG in der Praxis der Bundesverwaltung vorliegt. Die Statistik des BMI weist eine vergleichsweise sehr niedrige Gebührenpraxis auf. Wenn ich mir einzelne Behörden anschaue, dass fällt auf, dass diese auch sehr umfangreiche Anfragen als “einfache Anfragen” bewerten (was gut ist). Gleichzeitig werden andere Anfragen als gebührenrelevant erachtet, teilweise mit deutlich geringerem Umfang.
Einige Behörden machen gar keine Gebühren geltend.

Insofern dürfte die gesamte Gebührenbemessungspraxis verfassungswidrig sein. Vielleicht besteht die Möglichkeit, dies noch mit reinzubringen

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Moin, die Verfassungsbeschwerde bezieht sich auf Art. 3 und Art. 5 GG. Schau mal rein, ist unten verlinkt im Artikel.

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Servus
ja die Rechtsgrundlage habe ich gesehen. Gerügt wird jedoch die Ungleichbehandlung, wenn Gebühren erhoben werden - also dass nicht der vom OVG Berlin-Brandenburg angewandte Range als gleichheitsrelevantes Element angewandt wird. Jedoch nicht, dass überhaupt Gebühren erhoben werden im Gegensatz zu den Fällen, bei denen keine Gebühren erhoben werden.

Ich habe soeben meinen monatlichen Beitrag verdoppelt. Egal wie das ausgeht, steht am Ende mehr Klarheit im Raum. Diese wird mir in allen meinen Anfragen helfen und zwar in dem Sinne, dass ich weiß was ich fordern kann und was gefordert werden kann. Ich bin froh, dass ich das nicht bis nach ganz oben prüfen lassen muss.
LG

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