Gebühren - wann muss ich sie bezahlen und wie erkenne ich, ob sie gerechtfertigt sind

Hallo,
die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt erhebt Gebühren i.H.v. 150€ für eine zwar umfangreiche Anfrage von mir, die allerdings zu teilen aufgrund eines laufenden Gerichtsverfahrens abgelehnt wird. Zu anderen Teilen handelt es sich um Informationen, die m.E. öffentlich einsehbar sein sollten, wie beispielsweise die Zusammensetzung und Entscheidungsfindung von Jurys in der Kulturförderung.
Link zur Anfrage: https://fragdenstaat.de/anfrage/antisemitismus-in-kunst-und-kultur/

Ich frage mich nun, ob ich die 150€ zahlen muss und ob diese tatsächlich angemessen sind?

Von der Gebühren-Info-Seite von Frag den Staat interpretiere ich, dass die Anfrage keinen großen Arbeitsaufwand macht, weil der Großteil abgelehnt wird, bzw. ohnehin öffentlich sein sollte.
Wie kann ich die Angemessenheit der Gebührenhöhe überprüfen?
Habt ihr Erfahrung, wie man die Gebühr anzweifeln und senken kann?

Ich habe mir die Gebührenordnung angeschaut und kann Tariftitel 1001 gar nicht nachvollziehen. Tariftitel 1004 ist nicht qualifiziert, weil meine Anfrage nur rudimentär beantwortet werden würde (also eine einfache Anfrage wäre) und der Arbeitsaufwand gering bleibt.

Wie gehe ich am besten vor, um keine oder weniger Gebühr für die Auskunft zahlen zu müssen?

1000 Dank für eure Unterstützung.

Moin & willkommen im Forum.

Ich sehe hier - nach kurzem Durchblick der Anfrage - erstmal kein Problem. Du hast eine Vielzahl an Unterlagen angefordert und einige Fragen gestellt. Eine einfache Anfrage ist das nicht mehr.

In wie weit die 150 Euro im Detail angemessen sind, kann man nicht sagen. Die “umfangreiche schriftliche Auskunft” (Gebühr: 100 - 250 Euro) sehe ich hier aber durchaus erfüllt.

Ansonsten: Rechtsmittel stehen dir natürlich offen.

Danke schön Julian.
Verstehe.
Ich habe mittlerweile auch eine Aufschlüsselung der Kosten erhalten.
Wenn ich nun Widerspruch gegen den Bescheid einlege, entstehen weitere Kosten, richtig?
Bei den Vorschriften zur Entscheidungsfindung und zur Jury-Zusammenstellung bin ich der Meinung, diese Infos sollten ohne Anfrage frei verfügbar sein.

Selbst wenn ich viel frage, bekomme ich ja nicht viel Einblick in Unterlagen, muss aber dennoch 150€ zahlen. Das scheint mir nicht proportional, aber es ist auch meine erste Anfrage. Auf Kosten war ich gar nicht vorbereitet.

LG

Was mich bei deiner Anfrage etwas wundert, normalerweise gibt es in der Vorlage einen Standardtext bezüglich der Kosten:

Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können.

Hattest du den händisch entfernt? Wäre der drin gewesen, hätte ich dir geraten Widerspruch einzulegen, weil diese Vorabinfo ja offenbar ausgeblieben ist. Aber so wird das natürlich schwierig. Und leider ist es im Berliner IFG tatsächlich so, dass auch bei einem Widerspruch weitere Kosten entstehen können:

Die Akteneinsicht oder Aktenauskunft wie auch eine Anfechtung im Rahmen eines Widerspruchsverfahrens sind gebührenpflichtig.

Ich weiß allerdings nicht, ob hier nur der Widerspruch gegen eine Ablehnung des Auskunftsersuchens gemeint ist, oder auch der gegen einen Gebührenbescheid.

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Ja, darauf wird es wohl hinauslaufen.

Siehe § 16 III GebBtrG BE:

(3) Richtet sich der Widerspruch nur gegen die Festsetzung der Gebühren, Beiträge oder Auslagen, wird eine Gebühr in Höhe von 10 Prozent des erfolglos angegriffenen Betrages, mindestens jedoch in Höhe von 10 Euro erhoben.

Ja, in deiner Anfrage mag das wohl stimmen, problematisch ist dabei das so viele Dinge abgelehnt wurden - der Prüfaufwand (und damit die “Kosten” für die Behörde) sind ja trotzdem entstanden.

Ich empfehle bei dem Gebührenthema jeden, sich vorher mal hier einzulesen:

Dort steht u. a. auch die Mindestgebühr bei “Berlin” drin.

Vorsicht: Diese “Vorabinfo” ist rechtlich ziemlich umstritten. Im Behördendeutsch würde man jetzt sagen: “Eine Antragstellung unter Bedingung ist nicht möglich”. Ich persönlich halte diesen Absatz - gerade in Berlin, wo in der Theorie jede Anfrage etwas kosten müsste - für ziemlich schwierig haltbar…

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Danke für die Klarstellung. Und ja, dieser Absatz ist keine Garantie für irgendwas. Letztlich ist es ja auch nur eine Bitte. Aber wäre er drin gewesen, hätte man zumindest damit argumentieren können und wäre vielleicht auf Kulanz gestoßen.

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Ist in der Anfrage auch drin :slight_smile:

Öh… Ich bin offenbar teilzeitblind. :slight_smile: Hab da vorhin extra geschaut und könnte schwören, der Absatz fehlte.

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Hallo,
vielen Dank für eure Gedanken. Ich werde Widerspruch einlegen. Auch weil SenKZH auf willensbildende Informationen (§10 (4) IFG) verweist. Dazu gibt es ein Urteil vom OVG Münster vom 09.11.2006 (Az.: 8 A 1679/04). Ein Lobbytreffen hat nichts mit dem Prinzip der Einheit der Verwaltung zu tun.
Habt ihr Erfahrung mit der Befreiung von den Gebühren aufgrund des öffentlichen Interesses (§2 IFGGebV)?
Und muss ich die Gebühr bezahlen trotz Widerspruch oder warte ich bis der Widerspruch bearbeitet wurde und zahle dann ggfs. den ganzen Batzen oder eben weniger?
Danke schön. LG

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Die IFGGebV ist nicht anwendbar, weil du in Berlin unterwegs bist.
Die Berliner GebV kennt eine ähnliche Regelung bestimmt auch irgendwo, da würde ich aber nicht viel Hoffnung rein stecken. Mir wäre keine Anfrage bekannt, wo das erfolgreich war.

Genau & im Zweifel kriegst du es wieder.

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Top. Danke schön für die Unterstützung.

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