Gebühren für ungefragten Ausdruck der BVG

Hallo zusammen!

Ich habe bei der BVG folgende Anfrage gestellt: Entwürfe Knotenpunkte Schöneweide - FragDenStaat

In der Anfrage steht, dass ich das ganze gerne als CAD, JPEG oder ähnliche Datei hätte, und die Antwort gerne per Email erhalten würde. Jetzt hat mir die BVG als Antwort zwei riesige Pläne per Post geschickt.

Als Kosten der Anfrage wurden 60 Euro berechnet, für “den durch den Antrag entstandenen Verwaltungsaufwand, die aufwendige Herstellung der Kopien sowie die Schwärzung der personenbezogenen Daten”. An der Stelle stört mich, dass hier Kosten für die “aufwendige Herstellung der Kopien” berechnet wurden, welche ich nie haben wollte.

Ist es sinnvoll dagegen vorzugehen, und wie würde man da vorgehen?

Liebe Grüße
Tim

Edit: Ursprünglich dachte ich noch, es wäre ein alter Plan - da hat aber offenbar nur vorher jemand versucht mit einem Kugelschreiber zu schwärzen statt mit einem Edding.

Moin,

ich denke es wäre hilfreich, auch noch den Bescheid hochzuladen :slight_smile:

Stimmt! Ist hochgeladen :slight_smile:
Die beiden Pläne kann ich leider nicht als Anhang hochladen, weil sie ausgefaltet mehrere DIN A4 Seiten groß sind.

danke!

okay, also du musst die gebühr auf jeden fall erstmal bezahlen, weil der Widerspruch keine aufschiebende Wirkung hat, wenn die BVG dem Widerspruch dann abhilft bekommst du das Geld allerdings zurück.

du könntest denen jetzt erstmal nett schreiben, dass du um eine Aufstellung des zeitaufwands und der veranschlagten Stundensätze bittest, damit das nachvollziehbar ist, und dass sie dir das innerhalb einer Woche oder so schicken sollen, damit du dann ggf. noch Zeit für den Widerspruch hast… dann kannst du das vermutlich besser angreifen

taktisch würde ich in einem Widerspruch auf jeden Fall argumentieren dass das Umweltinformationen sind, weil dann eine einfache Anfrage gebührenfrei ist (nach dem Berliner IFG ist das nicht so).

Was für personenbezogene Daten haben die geschwärzt? wahrscheinlich welche, die nach § 6 Abs. 2 Berliner IFG nicht geschwärzt hätten werden müssen? dann wäre dir das nämlich nicht zuzurechnen :slight_smile:

alles andere kann man sich dann so angucken wenn die eine aufstellung geschickt haben :slight_smile:

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Dazu sei noch direkt gesagt: Das Berliner IFG kennt (leider) im Gegensatz zum Bundes-IFG keine gebührenfreie Auskunft. Also kann in der Theorie jede Auskunft, auch wenn sie für die Behörde nur 2min Aufwand bedeutet, eine Gebühr kosten.

Vom Endergebnis her: Zahle die 60 Euro und du hast allen Beteiligten viel Arbeit gespart.

Alternativ, aber für alle aufwändig: Widerspruch gegen die Gebühren. Bitte um Kostensenkung auf Null bzw. Absehen von Kostenerhebung. Bitte darum, auf die Vollstreckung/Eintreibung zu verzichten. Warte den Widerspruchsbescheid ab. Warte die Vollstreckungsandrohung ab. Erhebe gegen den Widerspruchsbescheid Klage. Im Fall der Vollstreckungsandrohung gehst du vor Gericht mit Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung. Finanziell ist das ganze nur ein Desaster. Widerspruchsbescheid kann genauso teuer oder sogar teurer sein/werden wie/als Erstbescheid. Klage aufschiebende Wirkung liegt glaube ich bei 58 Euro. Klage gegen Widerspruchsbescheid bei 123 Euro. Für beides kann die Behörde noch 20 Euro Kosten fordern. Und dann noch Zinsen von 6% über Basiszinssatz (also derzeit fast 10 % p.a.) für die 60 Euro. Also, wenn du alles verlierst, dann hast du auch ohne Anwalt noch viel Geld draufbezahlt und bist noch Jahre damit beschäftigt. Mein erster gebührenpflichtiger IZG/IFG-Bescheid über 510 Euro, der ist jetzt seit über 2 Jahren bei Gericht anhängig. Verzögerung bei Gericht schon mehrfach gerügt. Antwort des Gerichts: Gibt ältere Fälle, die vorrangig bearbeitet werden…