Gebühren für einen Einsatzbericht

Hallo zusammen,

zum Thema “Tragen von Personen” in der Berliner Polizei, habe ich Dienstanweisungen und einen Einsatzbericht angefragt.
Jetzt hat die Berliner Polizei berechtigterweise gesagt, dass sie dort einige Sachen schwärzen müssen. Für die Schwärzung des Einsatzberichts gehen die von 90 min aus (was ich für recht viel halte) und mit einem Stundensatz von 78,24€ würden es dann 117,36€ Gebühren ausmachen.

Seit ihr der Meinung, dass die benötigte Zeit gut geschätzt worden ist und der Stundensatz i.O. ist?

Wenn nicht, was kann ich da außer um Vermittlung über den LfDI bitten machen?

P.S. die guten Leute von der Berliner Polizei schicken mir Briefe ohne ersichtlichen Grund, sollte ich ggf. nochmal um Antworten per Mail für die weitere Kommunikation bitten.

Die Stundensätze sind pauschaliert, die Berechnungsgrundlage wurde erläutert und ist m.E. nicht zu beanstanden.

Was die Höhe der Gebühr selbst angeht, finde ich es gerade noch grenzwertig. Allerdings weiß man ja nicht, wie umfangreich der Einsatzbericht ist.
Gegebenenfalls würde ich nach Erhalt des geschwärzten Dokuments erst prüfen, ob Gebühr und tatsächlicher Aufwand kongruent erscheinen.

Moin.
Sehe das auch wie BARCA. Berlin ist bei Gebühren ziemlich “direkt” und fordert direkt ab. Ob 90min nun zu viel sind, kann man nicht bewerten, ohne den Umfang des Berichtes zu kennen.

die Polizei schreibt doch auf der letzten Seite unter den Kosten fürs Kopieren, dass es 5 Seiten sind. dann müssen die natürlich ganz schön langsam arbeiten um dafür 90 Minuten zu brauchen, würde ich ohne Ahnung meinen :smiley:
kannst ja auch schreiben, dass du einen Zeitaufwand von mehr als 5min pro Seite unrealistisch findest, zumal die ja auch nicht super viel werden schwärzen müssen (halt am Anfang bisschen was und am Ende, aber jetzt nicht im ganzen Text verteilt jede Menge einzelner Wörter, würde ich vermuten)

Ansonsten kannst du @sob ja probieren, ob sie einen Gebührenerlass nach § 2 Abs. 2 des Gesetz zur Förderung der Informationsfreiheit im Land Berlin vornehmen:

Gebührenfrei sind, unbeschadet abweichender gesetzlicher Vorschriften, der mündliche Verkehr und solche Amtshandlungen, die überwiegend in öffentlichem Interesse vorgenommen werden

Zur Begründung am besten auf das breite mediale Interesse und die hohen Klickzahlen (ca. 400.000) dieser Videos auf Twitter verweisen, dazu ein paar Links von Berichterstattung und so über das Thema, und dann das beste hoffen…

Ansonsten schreiben, dass du dich sonst an den Informationsfreiheitsbeauftragten wenden würdest

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Hallo! Ein Crowdfunding (Crowdfunding erstellen - FragDenStaat) wäre dann auch eine Option, wenn die hier genannten Versuche keinen Erfolg haben sollten.

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Danke für die Info das es 5 Seiten sind. Dafür finde ich 90 Minuten schon ziemlich heftig.

Würde hier mal um die genaue Aufstellung der Zeiten pro Arbeitsschritt bitten und die Vermittlung einschalten.

CA. 30 Minuten würde ich eher berechtigt finden.

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Danke für eure Antworten. Ich versuch es mal damit, dass die Polizei den Aufwand rechtfertigen soll und dem §2 Abs. 2 GebBtrG.

Wenn sich aus dem mittleren Teil Einsatztaktiken erkennen lassen, sind diese wegen nicht auszuschließender Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und zur Sicherstellung der Arbeitsfähigkeit der Polizei durchaus punktuell oder großzügig zu schwärzen.
Oft sind hierzu auch Rücksprachen und Abstimmungen mit anderen Abteilungen notwendig, sodass die 90 Minuten schon etwas relativiert sind, zumal jede Schwärzung auch wieder individuell schriftlich zu begründen ist.

Aber wie gesagt, in die rechtliche Prüfung kann man erst einsteigen, wenn die Unterlagen vorliegen.

gibt eine neue Antwort der Polizei. Bin mir selbst grad nicht sicher, deswegen frag ich: Darf die Behörde Gebühren für die Prüfung der Ausschlusstatbestände berechnen? Und (@BARCA) darf die Behörde Gebühren für die Begründung des Bescheids berechnen?

@sob wenn du Bafög, Sozialleistungen oder irgendwas in der Art bekommst könntest du das als persönlichen Ermäßigungsgrund anbringen…

“MfG Polizei Berlin” :rofl:

Warum nicht? Die Bescheidung ist ja ein integraler Bestandteil eines jeden Verwaltungsvorgangs. Es fällt für alle dem Bürger zurechenbaren Leistungen Zeit und somit Geld an. Sowohl die Prüfung von Ausschlussgründen, die interne Abstimmung, die Drittbeteiligung, die Anfertigung der Anhörungen im Rahmen der Drittbeteiligung, die Bescheide und Begründungen, all dies kostet Zeit - und somit auch Geld auf Basis der pauschalierten Stundensätze.

@sob wenn du Bafög, Sozialleistungen oder irgendwas in der Art bekommst könntest du das als persönlichen Ermäßigungsgrund anbringen…

Um ehrlich zu sein, ich bezieh sowas nicht. Mir sind nur über 100€ für 5 Seiten bzw. eine Anfrage, welche ich aus Interesse gestellt habe zu viel.

fyi: Berlin hat den Zusatz, dass für gemeinnützige Organisationen Gebühren entfallen (können).

siehe Berliner Vorschriften- und Rechtsprechungsdatenbank
§ 2 Absatz 1 Nummer 4 VGebO

vielleicht hilfts dir :slight_smile: