Gebühren bei Anfrage

Hallo allerseits,

soweit ich dem §7 VIG und “Topf Secret” entnehmen kann, ist der Zugang zu Verbraucherinformationen bis 1000€ gebührenfrei. Nun berief sich aber die angefragte Behörde auf §2 Abs. 1 Nr. 7 VIG und vermerkte in der Eingangsbestätigung meines Antrages: “Für die hiernach erteilten Informationen wäre ein gewährter Informationszugang lediglich bis zu einem Verwaltungsaufwand von 250,00€ gebühren- und auslagenfrei.”

Kann mir jemand beantworten, warum sich die Behörde auf diesen Wert bezieht? Ist dies rechtens? Und könnte mir jetzt wirklich ein Kostenbescheid in Rechnung gestellt werden?

Liebe Grüße

Hallo @Sasse,

diesen Trick verwenden einige Behörden, vermutlich um Anfragesteller dazu zu bringen, ihre Anfragen zurückzuziehen. Nach Sicht vieler Benutzer*innen dieses Forums, ist diese Aussage jedoch falsch.

Hier findest du mehr dazu:

Im Zweifelsfall könntest du aber deinen Antrag auch jederzeit, bis zu einer Bescheidung zurücknehmen.

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Hallo,
mE ist bei einer konkreten Anfrage zu konkreten betrieben der Wert von 1.000 Euro maßgeblich.
Bei abstrakten Fragen der von 250 Euro.
Die Behörde muss bevor sie Gebühren erhebt diese beziffern und daraufhin weisen, dass der Antrag zurückgenommen werden kann.
Die pauschale Aussage ist mE auch darauf gerichtet Anfragen pauschal abzuwehren und daher mE nicht zulässig, aber das ist abhängig von der konkreten Anfrage.
Grüße
Nader

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