Gebühren als Abschreckung

Derzeit zieht der Wahlkampf über das Land und im vergangenen Jahr hat das Bundesverwaltungsgericht einmal mehr über die Gebührenfrage entschieden. Die Entscheidung war nicht erfreulich, aber eben auf der geltenden Rechtslage gedeckt.

Ist also die Frage, ob man nicht über den politischen Bereich geht, um die Rechtsgrundlage zu ändern. Die SPD-Fraktion äußert sich zwar sehr verschwurbelt, aber offenbar besteht die Bereitschaft, die Gebühren - wie übrigens in der EU und anders - gänzlich abzuschaffen.
Auch die Linke hat sich gegen die Gebührenerhebung ausgesprochen.

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Wenig erfreulich ist die Antwort der FDP. Die Union hat nicht geantwortet.

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Huhu! Wir schicken dieses Jahr für Bundes- und Landtagswahlen gesammelt Wahlprüfsteine an die (demokratischen) Parteien raus, bei denen die Frage nach Gebühren auch dabei ist. Wenn ihr Anregungen für weitere Punkte habt, die wir in den Fragekatalog aufnehmen können, sagt gern Bescheid.

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Hi, @s.berkey gute Idee mit den Fragen auf Abgeordnetenwatch.

Hier ein Paar Gedanken von mir zu dem sehr wichtigen Thema.

Auszug aus der Antwort von Konstantin Kuhle, FDP:

Grundsätzlich halte ich diese Regelung für angemessen. Zu berücksichtigen ist dabei, dass der infolge einer Informationsabfrage entstehende Verwaltungsaufwand finanziert werden muss. Geschieht dies nicht über eine (moderate) Gebührenerhebung, so müsste der Aufwand aus allgemeinen Steuermitteln finanziert werden.

Hier verkennt Herr Kuhle, dass gerade die Steuermittelfinanzierung die finanziellen Hürden beim IFG lösen würde. Entscheidend ist, dass schon jetzt zahlreiche Landes-und Bundesbehörden mit eigenen Instagram, Facebook, Twitter usw. Accounts die Steuermittel sehr umfangreich in Anspruch nehmen — was ja erstmal gut ist und man einen Willen erkennt, die Bürger zu informieren.

Problem an der Sache: mit eigenen ‘‘Veröffentlichungsorganen’’ also Social Media Accounts, eigene Podcasts, eigene Fragerunden auf Youtube etc. hat der Herausgeber die Macht, die Informationen ausgewählt herauszugeben und unangenehme Themen bewusst nicht zu beleuchten. Dadurch hört der Interessierte Bürger bewusst nur von den Erfolgen der Behörde und kann sich kein eigenes ungefiltertes Bild der Lage machen.

Die perfekte Pressearbeit von Behörden ist jene, die so nüchtern und neutral wie möglich angefragte Infos herausgibt. Öffentlichkeitsarbeit ist eine wichtige Säule von Behörden, um an Bürgernähe zu gewinnen - dies geschieht oft schon sehr gut durch kostenlose Flyer etc. Die eigentliche Pressearbeit sollte aber nicht von PR-Agenturen übernommen werden, da der Anspruch der Presse auf nüchternen Infos liegt und nicht auf ‘‘idealisierten Kosmetik-Beiträgen’’, die die Behörde so gut, wie möglich präsentieren.

Mir persöhnlich ist es viel lieber, ich weiß, dass mit meinen Steuerbeiträgen (in Teilen) die Beantwortung umfangreicher IFG Anfragen finanziert wird, als dass PR-Agenturen von den Ministerien teuer angeheuert werden und die Berichterstattung nur durch die Ministeriums- (und oft auch Parteibrille) stattfindet.

Aktuelle Beispiele für solche eigenen PR Aktivitäten der Behörden sind

Podcast “Bundeskanzlerin Merkel aktuell”
https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/podcast

Podcast ‘‘Aus Regierungskreisen’’

Das ‘’ Neuigkeitenzimmer’’ des BMVI
https://www.bmvi.de/DE/Meta/Neuigkeitenzimmer/neuigkeitenzimmer.html

Das von Ihnen angeführte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts offenbart, dass gegen eine Gebührenerhebung im Einzelfall der Rechtsweg offen steht. Sollte es sich also bewahrheiten, dass Ministerien die Gebührenerhebung zur Vermeidung missliebiger Anfragen missbrauchen, ist dies selbstverständlich gerichtlich angreifbar.

Die Realität zeigt, dass eine einfache Gebührenandrohung (für die Behörde) schon sehr effektiv ist, um Anfragende zu verunsichern. Die allerwenigsten gehen wirklich vor Gericht, weil sie Gebührenfestsetzungen nicht akzeptieren, oder weil sie unbedingt Infos haben möchten. Die meisten IFG Klagen hier auf FDS werden glücklicherweise durch die Wikimedia Foundation unterstützt – sonst wären noch weniger Leute bereit, gegen Behörden zu klagen.

Hier noch zwei Artikel die die aktuelle ‘‘Marketingstrategie’’ der Behörden zeigen

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Auch ich glaube, dass der einzige Weg zur Veränderung der Gebührenregelungen die Änderung der Gesetzeslage ist. Gerichte “versuchen” ja auch nur zu ergründen, was sich der Gesetzesgeber dabei gedacht hat und das ganze mit höherrangigem Recht in Einklang zu bringen.
Dafür haben wir die Wahl. Ist denn eine solche Frage auch im Wahlomaten vertreten?
LG

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Es gibt sicherlich drei wesentliche Punkte

  1. Gebühren: Hier hat die EU bereits eine kostenfreie Regelung. Wenn ich mir die Statistik beim BMI ansehe, wird nur in den wenigsten Fällen eine Gebühr erhoben, so dass sich auch die Frage des Gleichbehandlungsgebotes stellt.

  2. Internationale Regelungen: Wieso werden internationale Regelungen nicht in nationales Recht umgesetzt? Die Argumentation, dass alles bereits existiert, zieht nicht - dann hätte man kein Problem.

  3. Ausnahmetatbestände: Wieso werden diese nicht klarer und deutlicher gefasst, entschlackt und auch hinsichtlich der Handhabung stärker operationalisiert?

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Weil das politisch gar nicht gewollt ist. Im Gegenteil werden immer wieder komplexere und kompliziertere Ausnahmetatbestände geschaffen, um das Informationsinteresse des Bürgers zu bremsen. Der Trend geht nicht zu “mehr Informationsfreiheit”, sondern zu “mehr Behörden, die vom IFG gänzlich ausgenommen sind”.

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Dies ist mir sehr wohl bewusst. Genau deshalb müssen sie ja klarer gefasst werden, und evtl. auch eine Zielbestimmung des Gesetzes aufgenommen werden. Dies war bislang in der Begründung enthalten. Würde es unmittelbar im Gesetz auftauchen, wäre dies deutlich stärker.

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