Hi Ihr Lieben,
wir versuchen gerade der zunehmenden Ballermannisierung unseres Kiezes (Berlin) etwas entgegenzusetzen.
In diesem Zusammenhang:
Fiele die Herausgabe von Gaststättenerlaubnis und Schankvorgartenerlaubnis durch das zuständige Ordnungsamt unter das IFG? (Ist ja irgendwie gewerblich)
Wenn ja, dürfte ich z.B. alle Erlaubnisse in einer Straße abfragen, oder nur die, die mich unmittelbar betreffen, also z.B. die der Kneipe in meinem Wohnhaus?
Ist fragdenstaat für sowas da?
Ich und meine Nachbarn würden uns freuen, wenn uns da jemand weiterhilft?
Schönen Sonntag