Gaststätten- und Schankvorgartenerlaubnis -fällt das unter IFG?

Hi Ihr Lieben,
wir versuchen gerade der zunehmenden Ballermannisierung unseres Kiezes (Berlin) etwas entgegenzusetzen.

In diesem Zusammenhang:
Fiele die Herausgabe von Gaststättenerlaubnis und Schankvorgartenerlaubnis durch das zuständige Ordnungsamt unter das IFG? (Ist ja irgendwie gewerblich)
Wenn ja, dürfte ich z.B. alle Erlaubnisse in einer Straße abfragen, oder nur die, die mich unmittelbar betreffen, also z.B. die der Kneipe in meinem Wohnhaus?

Ist fragdenstaat für sowas da?

Ich und meine Nachbarn würden uns freuen, wenn uns da jemand weiterhilft?

Schönen Sonntag :grinning:

Guten Morgen,
ich wüsste nicht wieso das nicht per IFG Berlin anfragbar sein sollte. :slight_smile:
Die Erlaubnisse sind amtliche Informationen i. S. d. IFG, ob ggf. ein schutzwürdiges Interesse des Erlaubnisinhabers vorhanden ist, muss im Einzelfall geprüft werden.

Persönliche Einschränkungen gibt es da nicht, prinzipiell kannst du auch alle Erlaubnisse von ganz Berlin anfragen. Bedenke aber das es in Berlin keine kostenfreien Auskünfte gibt, jede IFG Anfrage in Berlin ist gebührenpflichtig.