Fristverlängerung wegen Urlaub

Bei einer Anfrage https://fragdenstaat.de/a/147632 kam die Rückmeldung, dass die zuständige Datenschutzbeauftragte bis Ende Juni im Urlaub sein und dass deshalb die Frist zur Bearbeitung verlängert werde. Ist dies zulässig? Gibt es irgendwo eine Regelung, wann die Frist verlängert werden darf?

Die Behörde hat für eine Vertretung zu sorgen. Falls die Behörde kein Einsehen hat, wende Dich über die Vermittlung an den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit.

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Ok, danke. Hätte mich auch irgendwie gewundert, wenn die einfach so etwas vorschieben können.

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