Fristsetzung durch Behörde okay?

Moin,

sind Fristsetzungen durch die Behörde zur Antwort auf Rückfragen okay? In meinem Fall hatte ich 14 Tage um eine Rückfrage der Behörde zu klären, habe aber erst nach 18 Tage geantwortet. Darauf kam dann nur die freundliche Antwort, dass ich zu spät sei und mein Antrag ad acta gelegt wurde. Aber ich könnte ja einen neuen Antrag stellen, wenn mir weiterhin an der Information gelegen sei.

Ich meine hin oder her, der Antrag ist mit Copy-Paste schnell erneut gestellt. Vermutlich mit der Folge, dass die Behörde für meinen Topf Secret Antrag erneut einen Monat Zeit hat zur Bearbeitung und ich später an die Infos komme. Aber gewinnt die Behörde dadurch mehr als nur Mehrarbeit? Es gibt eine weitere Email hin und her und dann ggf sogar einen ganz neuen Vorgang in den Akten. Versteht das wer oder ist son Vorgehen üblich?

viele Grüße

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Hallo Jacob,

das scheint mir nicht rechtens. Aber ich bin kein Jurist und daher kann ich das auch nur “so in etwa” bearbeiten.

Ich würde die Behörde freundlich darauf hinweisen, dass es nicht rechtens sei und du zur Not das auch gerichtlich durchsetzen würdest. Im Allgemeinen kannst du einen Antrag nicht einfach so ein zweites Mal stellen. Nach einem Bescheid steht dir der Rechtsweg offen, wenn ein Bescheid aber mal rechtsgültig ist, dann kannst du nicht mehr viel machen. Geht auf das deutsche Verwaltungsrecht zurück. Du hast jedoch sowieso kein Bescheid, oder? Scheint mir eine Masche zu sein. Keine Ahnung, ob es zu dem Thema schon Rechtssprechung gibt. Mir erscheint eine Frist unter einem Monat jedoch etwas niedrig und ich kann mir persönlich nicht vorstellen, dass da deutsche Gericht mit d’accord gehen. Aber wie gesagt, ich kann dir auch keine genaue rechtliche Antwort geben.

Beste Grüße
Johannes

Moin Jacob,

aus Laiensicht halte ich das Vorgehen der Behörde für rechtswidrig: Eine Frist muss einen bestimmten Zweck verfolgen. Als Zweck mag gelten, dass offene Verfahren nicht endlos offen bleiben, jedoch kann man nach 14 Tagen schlecht ein fehlendes Interesse des Antragstellers zum weiteren Betreiben des Verfahrens feststellen. Dies ist bereits dann unmöglich, wenn man zwei Wochen im Urlaub ist und mit einer solchen Frist nicht rechnet. Zudem ist auch die Frist von 2 Wochen sehr kurz: Die Behörde hat keinen Grund zur Eile, da keine negativen Folgen aus Verzug entstehen und somit hätte man mindestens 4 Wochen ansetzen können.

Insgesamt scheint mir das Vorgehen der Behörde zweifelhaft. Die Behörde schneidet sich hiermit durch eigenen Mehraufwand ins eigene Fleisch. Ob es sich um einen Bescheid handelt, können wir so nicht klären. Am Besten du verlinkst deine Anfrage. Wenn der Bescheid rechtskräftig ist, weil die Widerspruchs- oder Klagefrist von 4 Wochen überschritten wurde, wirst du nichts mehr machen können (siehe Hinweis von @filter zum allgemeinen Verwaltungsrecht).

Viele Grüße

Moin,

vielen Dank für eure Antworten. Der Vorgang ist dieser hier: https://fragdenstaat.de/anfrage/kontrollbericht-zu-real-koln/
Die Idee zum neuen Antrag kam in der Behördenantwort vom 12. Juni 2019 10:10 selbst. Eine Offizielle Anlehnung des Antrags gab es ja auch nicht, daher empfinde ich keine der Antworten als tatsächlichen “Bescheid”.
Wie ich auch immer, nach dem mein Versuch, den Antrag als Antwort erneut zustellen abgelehnt wurde, hatte ich wenig Lust auf weiteres Hin und Her in diesem ersten Antrag und habe einen neuen geöffnet.

Vielleicht solltest du auch den Bundesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit einschalten. Der sollte dir sagen können, ob das Vorgehen der Behörde rechtens ist.

Das Problem ist, dass es für Anfragen nach dem VIG (was z.B. alle über Topf Secret sind), keine Vermittlung bei den jeweiligen Beauftragten zu geben scheint:

Moin,

na eine Behörde möchte auch nicht in tausenden offenen Vorgängen untergehen. Von daher ist eine Frist zur Konkretisierung oder hier Rücksprche über die weitere Bearbeitung durchaus angebracht. Meines Erachtens nach ist sie auch zeitlich angemessen, handelt es sich doch um eine relativ einfache ja/nein-Entscheidung. Ja, man kann jetzt irgendwelche worst-Case-Szenarien mit dreiwächigem Urlaub und im Anschluss Bein gebrochen und im Krankenhaus aufmachen. Schauen wir aber mal nach der Lebensrealität, so hat nicht nur die Behörde den Kommunikationsweg per Email eröffnet sondern auch Du. Zudem selbst diese Rücksprache eingefordert und zugleich die nicht fristgerechte Beantwortung moniert. Das kann man aber auch so sehen, dass Dir mit hoher Wahrscheinlichkeit selbst im Urlaub etc. die Nachricht als Email zugeht und zum anderen Du auch mit derartigen Rückfragen rechnen musstest. Von daher vermag ich hier kein böswilliges Verhalten der Behörde zu erkennen. Man könnte sogar fragen, ob erst das drängen auf fristgerechte Antwort und dann selber sich nicht melden nicht eher Dir den schwarzen Peter zuschiebt. Da nun irgendwie rechtlich der Behörde einen Vorwurf zu machen oder gar gegen vorzugehen halte ich für relativ aussichtslos.

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