Moin,
weiß jemand, ob die FSK in irgendeiner Funktion als Behörde tätig wird und damit nach dem IFG anfragbar ist?
Ich bin mir da leider nicht sicher, ob die FSK eventuell unter einen erweiterten Behörden-Begriff fallen würde.
Moin,
weiß jemand, ob die FSK in irgendeiner Funktion als Behörde tätig wird und damit nach dem IFG anfragbar ist?
Ich bin mir da leider nicht sicher, ob die FSK eventuell unter einen erweiterten Behörden-Begriff fallen würde.
Das wird dann eventuell über die obersten Landesjugendbehörden (OLJB) laufen. Die Obersten Landesjugendbehörden (OLJB) sind die in jedem Bundesland jeweils für Jugendschutz zuständigen Ministerien.
Grüsse Sebastian Pinz