Fragen zu Widersprüchen+ IFG-Anwalt

also, meine anfrage ist von der behörde kurz vor erreichen der klagefrist lächerlich geringfügig beantwortet worden. jetzt habe ich schriftlichen, unterschriebenen widerspruch eingereicht und frage mich, was als nächstes passiert: entweder ich kriege einen widerspruchsbescheid, gegen den ich dann klagen kann, oder die behörde bessert nach (LOL), oder die behörde reagiert einfach nicht auf meinen widerspruch. kann ich die kenntnisnahme meines widerspuchs irgendwie erzwingen, bevor nochmal drei monate ins land gehen? hat jemand erfahrungen mit überschreiten der drei-monatigen Klagefrist, und ob/wie sich dass auf widersprüche auswirkt? die anfrage um die es geht is diese: Chargenkontrolle des bivalenten Pfizer/Biontech Impfstoffs - FragDenStaat
und wo ich gerade am fragen bin, gibt es kanzleien/anwälte die sich auf IFG-Verfahren spezialisiert haben? so langsam wird juristischer beistand für mich unumgänglich.
danke im voraus!

kann ich die kenntnisnahme meines widerspuchs irgendwie erzwingen, bevor nochmal drei monate ins land gehen?

Wie willst du denn die “Kenntnisnahme erzwingen” bzw. was denkst du, bringt dir die Kenntnisnahme?

hat jemand erfahrungen mit überschreiten der drei-monatigen Klagefrist, und ob/wie sich dass auf widersprüche auswirkt?

Das ist irrelevant.

und wo ich gerade am fragen bin, gibt es kanzleien/anwälte die sich auf IFG-Verfahren spezialisiert haben?

Guck mal hier, da war das schon mal Thema: Empfehlung/Vorgehen für Anwaltssuche zu IFG-Klage - #4 von BARCA

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Re:Kenntnis, mir geht es halt darum die Sache zu beschleunigen. Bleibt mir also nichts anderes übrig, als die Reaktion auf meinen Widerspruch abzuwarten, und wenn die ausbleibt untätigkeitsklage einreichen?
Irrelevant, weil ja ein bescheid erfolgt ist? Leuchtet ein. Also können Behörden quasi witzbescheide rausschicken und somit die Klagemöglichkeit entziehen? Enttäuschend, aber na gut.
Vielen Dank für den link und für die Antworten! Bin juristisch quasi Jungfrau, daher tue ich mich noch etwas schwer.

Re:Kenntnis, mir geht es halt darum die Sache zu beschleunigen. Bleibt mir also nichts anderes übrig, als die Reaktion auf meinen Widerspruch abzuwarten, und wenn die ausbleibt untätigkeitsklage einreichen?

Eigentlich schon, ja.

Ja, richtig. Es wurde ja beschieden. Könntest dir jetzt etwas zusammenreimen, das die es mit Absicht hinausgezögert haben, aber naja… bringt dich am Ende auch nicht weiter.
Und wenn die Bescheide ein Witz sind, wird das ja im Vorverfahren bzw. Klageverfahren eh auseinandergenommen.

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wie der zufall es so will erfolgte der bescheid (ca. drei Zeilen Text und ein paar Links, anfrage bezog sich auf “sämtliche Unterlagen”) 40 minuten nachdem ich dem bundesbeauftragten ein relativ scharfes schreiben habe zukommen lassen. dürfte noch relativ witzig werden. die leute vom bfdi sind übrigens super in meinen bisherigen erfahrungen, schade nur, dass die nicht wirklich viel rechtliche “muckis” haben im vergleich zu den ombudsmännern anderer länder.

Ich fürchte, dass die Behörde mit einem Witzbescheid das Verfahren tatsächlich in die Länge ziehen kann. 3 Monate minus einen Tag für den Witzbescheid und noch einmal 3 Monate minus einen Tag für die Bearbeitung des Widerspruchs, macht in Summe fast 6 Monate. Du kannst den Informationsfreiheitsbeauftragten aber gleich noch einmal wegen des Witzbescheides um Vermittlung bitten und der Behörde gegenüber deine geplante Untätigkeitsklage ankündigen.

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Zum Beschleunigen hättest du wahrscheinlich den Bundesbeauftragten für die Informationsfreiheit früher einschalten sollen. Die gesetzliche Frist zum Beantworten von Anfragen beträgt ja einen Monat, also kann man nach einem Monat guten Gewissens den BfDI anrufen.

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danke für die zusätzlichen erklärungen, sehr hilfreich für einen neuling wie mich. mal 'ne andere frage: habe einen gebührenbescheid in einer anderen sache erhalten, gegen den ich (schriftlich+unterschrift) widerspruch eingereicht habe. das war am 23.5, sprich frist ist noch zwei wochen. muss ich mir da weiter gedanken machen oder ganz entspannt die reaktion vom PEI abwarten?

Ich schätze, du kannst da auch nur abwarten. Untätigkeitsklage wäre auch da nur nach drei Monaten möglich.

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