Hallo in die Runde. Ich habe ein Hygiene-Kontrollbericht von der Stadt Leipzig erhalten und habe eine Frage zur Veröffentlichung hier auf fragdenstaat.
Im Schreiben steht folgendes:
“Im Rahmen der von uns bekannten verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen zu Auskunftsverfahren wie diesem wird durch Gerichte festgestellt, dass zivilrechtliche Folgen einer Veröffentlichung der Daten im Internetdur den Antragsteller zumindest nicht ausgeschlossen sind. Eine Öffentlichkeitsarbeit ist, solange sie mit Mitteln des geistigen Meinungskampfes erfolgt und nicht auf der Grundlage falscher, verfälschter oder sonst wie manipulierter Informationen geführt wird, mit Rücksicht auf die Meinungsfreiheit jedoch grundsätzlich zulässig”
Kann ich diesen Kontrollbericht jetzt ohne Bedenken hier veröffentlichen?
Bei anderen Kontrollberichten stand dies noch nie in einem Schreiben.
Danke für eure Antworten.