Frage zur Offenlegung der Identität bei Behördenanfragen

Hallo zusammen,

über die Adresse unseres Newsroom haben wir eine Anfrage an eines der Ministerien gestellt. In ihrer offiziellen Antwort fordern sie nun die Offenlegung der Identität der Person, die den Bericht verfasst hat – andernfalls seien sie nicht bereit, unsere Fragen zu beantworten.

Daher stellen sich einige Fragen:

  • Ist eine solche Forderung rechtlich zulässig?
  • Gibt es eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung der Identität, insbesondere wenn die anfragende Person in Deutschland ansässig ist?
  • Dürfen Behörden eine Auskunft verweigern, wenn keine persönliche Identifikation erfolgt?

Der betreffende Berichterstatter macht sich Sorgen über mögliche Risiken, falls seine Identität bekannt wird. Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Situationen oder kennt sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen aus?

Vielen Dank für eure Meinungen!

Der Rechtsweg steht nur identifizierten Personen/Firmen/Vereinen/… mit ladungsfähiger Anschrift offen. Wer keine ladungsfähige Anschrift und keine Identität angibt, kann nicht klagen. Fertig. Es gibt keine anonyme Klage. Ob eine Behörde etwas darf oder nicht, kannst du am Ende nur vor Gericht klären. Und da musst du offenbaren, wer du bist bzw. welche Firma, welchen Verein, welche rechtsfähige Institution du meinst zu sein, die irgendwelche Recht hat.