Liebes Forum,
iNach meiner Anfrage gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) erhielt ich eine Antwort, die auf die Verlängerung der Beantwortungsfrist und mögliche Gebühren gemäß § 5 (2) IZG-SH hinweist. Ich signalisierte in meiner Antwort meine Bereitschaft, für anfallende Kosten aufzukommen, um die benötigten Informationen zu erhalten. Außerdem bat ich um eine genauere Kosteneinschätzung, um die finanzielle Tragbarkeit besser abschätzen zu können.
Die Behörde informierte mich, dass meine Anfrage als “große Anfrage” betrachtet wird und Kosten von bis zu 500 € anfallen könnten, gemäß § 13 IZG-SH i.V.m. IZG-SH-KostenVO. Die Kosten ergeben sich aus dem benötigten Zeitaufwand für die Bearbeitung. Die genaue Höhe der Kosten kann im Vorfeld nicht festgelegt werden. Die Behörde geht davon aus, dass bei einer Bearbeitungszeit von unter 45 Minuten keine Kosten anfallen. Diese Zeitspanne bezieht sich auf die gesamte Anfrage,
Ich habe der Behörde angeboten, bestimmte Fragen meiner Anfrage wegzulassen, um den Arbeitsaufwand zu erleichtern. Außerdem betonte ich das öffentliche Interesse, da es sich bei diesem Thema um eine Komponente der Nationalen Biodiversitätsstrategie handelt. Daraufhin teilte mir die Behörde mit, dass zwei Fragen wohl einen größeren Zeitaufwand mit sich bringen.
Jetzt meine Frage an euch: Muss die Behörde mir vorher mitteilen, wie viel Gebühren ca. für diese Anfrage anfallen? Es ist schon ein Unterschied, ob die Kosten für mich vllt 100 € betragen oder 500 € + Kopiergebühren. Was soll ich nun machen??
Vllt fragen, wie viel ich für X € bekomme?? Mir gehts eher darum, nicht hinterher eine Rechnung für 1.000 € auf dem Tisch zu haben…