Frage zu Daten einer JVA

Liebe Forum-Mitglieder:
Ich habe folgende Anfrage an die JVA Ulm geschickt: Fragen zu Daten für das Jahr 2024 - FragDenStaat
Diese Anfrage wurde abgelehnt. Die Gründe sind im Bescheid zu lesen.
Habt ihr Tipps, wie ich trotzdem an die Daten komme? Ist ein Widerspruch sinnvoll? Ich habe schon um Vermittlung gebeten.
Danke für eure Antworten.

Moin,

sofern man unterstellt, dass das JVollzGB dem LIFG BW als spezialgesetzliche Vorschrift gem. § 1 Abs. 3 LIFG BW vorgeht, sehe ich aufgrund der Formulierungen im JVollzGB I keinen wirklichen Ansatzpunkt für einen Widerspruch.

Aber auch, wenn das LIFG BW einschlägig wäre, sehe ich aus 2 Gründen ein Hindernis für einen erfolgreichen Antrag:

  • Nach § 2 Absatz 2 Nr. 3 LIFG BW findet das Gesetz keine Anwendung auf Justizvollzugsanstalten, sofern sie als Organe der Rechtspflege tätig werden, was beim Strafvollzug der Fall sein dürfte.
  • Der Antrag wäre auch nach § 9 Absatz 3 Nr. 2 und 3 LIFG BW abzulehnen, da er (aktuell) zu unbestimmt ist. Im Antrag wurden insbesondere keine zeitlich eingrenzenden Angaben gemacht, was dazu führen würde, dass die Behörde quasi zeitlich unbegrenzt zurückgehen müsste, um die Daten zu ermitteln. Dies würde einen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwand verursachen, der die Funktionsfähigkeit der Behörde negativ beeinträchtigen könnte. Die Frage nach der aktuellen Belegung kann zudem nur zu konkreten Stichtagen beantwortet werden.

Einem Widerspruch würde ich daher geringe Chancen einräumen, je nach deinem Argumentationsgeschick (dazu bräuchte man aber einen guten Kommentar zum LIFG BW) und dem Ergebnis der o.g. Prüfungskriterien.

Die Vermittlung durch die für das LIFG zuständige Aufsichtsbehörde ist aber eine gute Idee, vielleicht können die neuen Input geben.

Einige deiner Fragen lassen sich vielleicht auch über vorhandene Drucksachen des Landtags (Berichte des zuständigen Ministeriums oder so genannte Kleine Anfragen an die Landesregierung durch Abgeordnete) im frei zugänglichen Informationssystem des Landtags BW beantworten, insofern lohnt sich dort eine Recherche.