Frage und Bitte um Hilfe bzgl. Anforderung Finanzamt

Hallo Forumsgemeinde,

vom Finanzamt habe ich eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für die Jahre
2018 und 2020 bekommen, obwohl ich als Lohn-/Gehaltsempfänger nicht steuererklärungs-
pflichtig bin (sonstige Einkünfte gab es nicht).

Nun folgende Fragen:

  • Ist das Finanzamt (in meinem Fall Pirna in Sachsen) einen Bundes- oder Landesbehörde?
  • Da es in Sachsen kein IFG gibt, kann man an das Finanzamt Pirna in Sachsen trotzdem
    eine Anfrage stellen?
  • Kann mir jemand hier aus dem Forum bei der Formulierung einer solchen Anfrage helfen?

Grüße ans Forum und einen sonnigen Sonntag wünschend, Maxfinow

Die Frage ist: war willst du denn vom Finanzamt wissen?

Wenn das Finanzamt dich zur Abgabe auffordert, ist das so, manchmal liegt es daran, dass irgendwelche Banken oder Versicherungen Erstattungen oder Zinseinkünfte gemeldet haben, das würde entweder Steuerpflichtigkeit auslösen, oder die abziehbaren Beiträge verringern.

Zur Frage selbst:

Finanzämter sind gemäß §2 Absatz 1 Nr. 4 Finanzverwaltungsgesetz Landesbehörden.

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Ich schließe mich BARCA mal an: was genau möchtest du damit bezwecken? Sehe hier keinen Grund für FDS.
Mal ganz davon abgesehen das Sachsen kein IFG hat.

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