Hallo Forumsgemeinde,
vom Finanzamt habe ich eine Aufforderung zur Abgabe einer Steuererklärung für die Jahre
2018 und 2020 bekommen, obwohl ich als Lohn-/Gehaltsempfänger nicht steuererklärungs-
pflichtig bin (sonstige Einkünfte gab es nicht).
Nun folgende Fragen:
- Ist das Finanzamt (in meinem Fall Pirna in Sachsen) einen Bundes- oder Landesbehörde?
- Da es in Sachsen kein IFG gibt, kann man an das Finanzamt Pirna in Sachsen trotzdem
eine Anfrage stellen? - Kann mir jemand hier aus dem Forum bei der Formulierung einer solchen Anfrage helfen?
Grüße ans Forum und einen sonnigen Sonntag wünschend, Maxfinow