Frage dazu, was genau geschwärzt werden sollte in Antwortschreiben der Behörden

Hallo, ich habe grundsätzliche Fragen zum Schwärzen von Dokumenten der Behörden, welche ich hier hochladen möchte. Zunächst geht es um den Schriftverkehr / Bescheide / Grundbescheide des Veterinär- und Lebensmittelaufsichtsamtes. Ich möchte die Dokumente gern geschwärzt hochladen, soweit eine Schwärzung aus rechtlichen Gründen von mir vorgenommen werden sollte.

Was spricht denn dagegen Folgendes in solchen Bescheiden nicht zu schwärzen?

  • Name, Durchwahl des Sachbearbeiters
  • Aktenzeichen
  • Name und Anschrift des Betriebes, über den ich Auskunft beantragt habe
  • Inhalte der Kontrollberichte (welche Verstöße und wann), welche an mich noch übermitteln werden sollen lt. Grundbescheid
  • Name und Unterschrift des Abteilungsleiters, der den Grundbescheid “im Auftrag” unterschrieben hat.

Vielen Dank für eure Hilfe diese Fragen zu klären.

Ich habe das nicht unter “Topfsecret” kategorisiert, weil die Frage über eigene vorzunehmende Schwärzungen vor Veröffentlichung grundsätzlich auch Auskünfte anderer Behörden als die Lebensmittelüberwachung betreffen (werden).

Gegen die Veröffentlichung der Kontrollberichte selbst bestehen meinerseits keine rechtlichen Bedenken. Auch die Bescheide selbst dürfen veröffentlicht werden, allerdings solltest du Namen, Unterschriften und persönliche E-Mailadressen / Telefonnummern der Sachbearbeiter schwärzen (Datenschutz und Persönlichkeitsrechte). Diese zu veröffentlichen ist auch gar nicht notwendig, denn der Bescheid wird ja durch die (zu erkennende) Behörde erlassen, der Mitarbeiter ist ja nur das ausführende Organ. Formaljuristisch muss ein Bescheid nicht einmal einen Sachbearbeiternamen oder eine Unterschrift enthalten. Dass diese Angaben dennoch manchmal enthalten sind, dient lediglich der Bürgerfreundlichkeit und der Erleichterung von Rückfragen. Darauf legen viele Behörden (z.B. das Bundeskriminalamt) zum Beispiel keinen Wert, hier werden die Bescheide immer “anonymisiert” von der Abteilung “IFG-Sachbearbeitung” unterschrieben und erlassen.

Ob das Aktenzeichen zu schwärzen ist, ist strittig, ich entscheide das für mich im Einzelfall. Wenn ich annehme, dass andere Bürger Bezug auf “meinen” Bescheid nehmen, um andere Anfragen zu stellen, oder wenn eine besondere Rechtsmeinung vertreten wird, dann lasse ich das Az. lesbar, ansonsten schwärze ich es zumindest teilweise, da auch hier wieder Rückschlüsse auf individuelle Personen / Sachbearbeiter möglich sind, die einfach für die weitere Verwendung der Informationen nicht erforderlich sind.

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