Frage an Verwaltungsgericht nach Identität der Kläger gegen Zensus

Ich habe ja gegen den Zensus 2022 geklagt. Aktuell ist es so, dass das Verwaltungsgericht das Statistikamt gefragt hat, ob sich meine Klage gegen den Zensus nicht erledigt hat, weil ja auf zensus2022.de verkündet wurde, dass die Erhebung nun abgeschlossen sei. Einem Parallelkläger sei von einem Landratsamt sogar mitgeteilt worden, dass es jetzt noch nachgereichte Fragebögen gar nicht mehr berücksichtigen könne.
Wir haben also die Situation, dass ich nicht erfahren darf, wer da noch alles klagt, sonst hätten wir Kläger uns über solche Sachen austauschen können. Das Gericht hat hier einen Informationsvorsprung gegenüber uns Klägern. Ich meine, in diesem Falle hat es freundlicherweise Informationen von anderen Klägern zu meinen Gunsten genutzt, aber wenn es das mal vergessen sollte, könnte es sein, dass ein Verfahren zulasten des Amtes für erledigt erklärt wird, während eine andere weitgehend gleiche Klage abgewiesen wird.
Das nur als Zwischeneinwurf zur Frage, warum es sinnvoll und wünschenswert sein kann, die Identität von Klägern abzufragen. Also ganz abgesehen von der aktuellen rechtlichen Regelung finde ich, dass die Abfrage von Klägern durch irgendein Gesetz ermöglicht werden sollte.