Frage als Informationsfreiheitsanfrage formulieren

Das Informationsfreiheitsgesetz beantwortet keine Fragen, sondern gibt Zugang zu amtlichen Informationen. Für direkte Auskünfte gibt es das Presserecht.

Hier hat sich das BMF natürlich rausgewunden. Ich kann das BMF aber ein bisschen verstehen. Die Fragen wurden so formuliert, dass jede Antwort auf die Frage ein Zugeständnis zur Prämisse (“Es gibt einen Verdacht auf Geldwäsche im Mobilfunk”) wäre. Das macht das Rauswinden attraktiv.

So sollte man stattdessen vorgehen: Den Aktenplan des BMF angucken, die passenden Betreffseinheiten zu Geldwäsche raussuchen, dann alle Akten in diesen Betreffseinheiten anfragen, die mit Mobilfunk zu tun haben.

Wenn etwas vorliegt, dann wird das Arbeit für das BMF das rauszusuchen (sicherlich mehr als die Beantwortung der Fragen, aber nunja) und kann auch bis zu 500 € kosten. Wenn nichts vorliegt, dann ist das auch eine Antwort.

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