Frage als Informationsfreiheitsanfrage formulieren

Hallo,

das Bundesministerium der Finanzen lehnt die Informationsfreiheitsanfrage ab mit der Begründung

IFG begründet hingegen keinen Anspruch auf Erteilung sonstiger Auskünfte, etwa auf Beantwortung von Sach- oder Fachfragen oder Fragen, welche auf eine Bewertung der vorhandenen amtlichen Information abzielen.
Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um eine Bitte um Erteilung einer Auskunft zu beabsichtigtem zukünftigen Verhalten des BMF …

Hier die komplette Antwort Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Geldwäsche im Mobilfunk

Wie kann man die Informationsfreiheitsanfrage hier so formulieren, um BMF (Bundesministerium der Finanzen) dazu zu bewegen, Akten herauszugeben, die der Antragsteller begehrt, hier bspw:

a) Ist das BMF über den Verdacht der Geldwäsche im Mobilfunk informiert?
b) Seit wann ist das BMF über den Verdacht der Geldwäsche informiert?
c) Was hat das BMF unternommen, um diesen Verdacht nachzugehen? Hat BMF irgendwas unternommen?
d) Was hat das BMF ggf. ermittelt, falls es dem Verdacht der Geldwäsche im Mobilfunk nachgegangen ist?

Ich würde gern möglichst wenige, aber entscheidende Fragen stellen, um:

  • zu verhindern, dass die Behörde mit der ausführlichen Beantwortung von weniger wichtigen Fragen der Beantwortung von entscheidenden Fragen ausweicht
  • zu verhindern, dass die Behörde behauptet, dass der Aufwand für die Beantwortung von Fragen dazu führt, dass Kosten entstehen.

Das Informationsfreiheitsgesetz beantwortet keine Fragen, sondern gibt Zugang zu amtlichen Informationen. Für direkte Auskünfte gibt es das Presserecht.

Hier hat sich das BMF natürlich rausgewunden. Ich kann das BMF aber ein bisschen verstehen. Die Fragen wurden so formuliert, dass jede Antwort auf die Frage ein Zugeständnis zur Prämisse (“Es gibt einen Verdacht auf Geldwäsche im Mobilfunk”) wäre. Das macht das Rauswinden attraktiv.

So sollte man stattdessen vorgehen: Den Aktenplan des BMF angucken, die passenden Betreffseinheiten zu Geldwäsche raussuchen, dann alle Akten in diesen Betreffseinheiten anfragen, die mit Mobilfunk zu tun haben.

Wenn etwas vorliegt, dann wird das Arbeit für das BMF das rauszusuchen (sicherlich mehr als die Beantwortung der Fragen, aber nunja) und kann auch bis zu 500 € kosten. Wenn nichts vorliegt, dann ist das auch eine Antwort.

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