Hallo,
das Bundesministerium der Finanzen lehnt die Informationsfreiheitsanfrage ab mit der Begründung
IFG begründet hingegen keinen Anspruch auf Erteilung sonstiger Auskünfte, etwa auf Beantwortung von Sach- oder Fachfragen oder Fragen, welche auf eine Bewertung der vorhandenen amtlichen Information abzielen.
Bei Ihrer Anfrage handelt es sich um eine Bitte um Erteilung einer Auskunft zu beabsichtigtem zukünftigen Verhalten des BMF …
Hier die komplette Antwort Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) Geldwäsche im Mobilfunk
Wie kann man die Informationsfreiheitsanfrage hier so formulieren, um BMF (Bundesministerium der Finanzen) dazu zu bewegen, Akten herauszugeben, die der Antragsteller begehrt, hier bspw:
a) Ist das BMF über den Verdacht der Geldwäsche im Mobilfunk informiert?
b) Seit wann ist das BMF über den Verdacht der Geldwäsche informiert?
c) Was hat das BMF unternommen, um diesen Verdacht nachzugehen? Hat BMF irgendwas unternommen?
d) Was hat das BMF ggf. ermittelt, falls es dem Verdacht der Geldwäsche im Mobilfunk nachgegangen ist?
Ich würde gern möglichst wenige, aber entscheidende Fragen stellen, um:
- zu verhindern, dass die Behörde mit der ausführlichen Beantwortung von weniger wichtigen Fragen der Beantwortung von entscheidenden Fragen ausweicht
- zu verhindern, dass die Behörde behauptet, dass der Aufwand für die Beantwortung von Fragen dazu führt, dass Kosten entstehen.