Fotografieren bei Akteneinsicht

Nach dem ich den Text de Vorbescheids bekommen hatte, bot mir die Sachbearbeiterin des Bezirksamtes an, die weiteren Unterlagen vor Ort im Rathaus Kreuzberg anzusehen. Ich habe schon mehrfach Akten eingesehen bei der Senatsverwaltung und in anderen Bezirken, immer war Fotografieren erlaubt, hier durfte ich es nicht. Deswegen konnte ich nur Skizzen und Notizen machen.
Da es sich um komplexe Zeichnungen handelt, ist das natürlich unbefriedigend. Kann ich dagegegen Widerspruch einlegen?

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Hi @m.bauer_2,
willkommen im Forum.
Ich habe diese Ausarbeitung zu dem Thema gefunden.
Das lese ich so, dass unter “Notizen machen” auch das abfotografieren, als “moderne” Form der Notiz zu verstehen ist.
Danke für Deine Frage, das geisterte auch immer mal in meinem Kopf rum und nun konnte ich mal recherchieren dazu.
LG

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