Das FÖV Speyer hat bereits zwei Anfragen nach dem IFG Bund beantwortet:
Nach meiner Anfrage hält es sich nun nicht mehr für dem IFG unterworfen und der BfDI stimmt ihm zu:
Tja, was denn nun?
Ich habe FragDenStaat eine Zuständigkeitsänderung vorgeschlagen. Das hier wäre der Hintergrund dazu.
Ich sehe hier überhaupt keinen Grund wieso das IFG Bund greifen sollte:
Siehe einen Blick in das Landesgesetz über die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften Speyer (DUVwG)
https://www.foev-speyer.de/institut/rechtsgrundlagen/verwaltungsuniversitaetsgesetz