Hallo liebes Forum,
bevor ich meine erste Anfrage via FragDenStaat – Informationsfreiheit erstelle, würde ich mir gerne hier im Forum ein Einschätzung holen, inwiefern mein Vorhaben denn sinnhaft ist:
Ich benötige für ein Forschungsprojekt einen möglichst vollständigen Datensatz zu Berufungsverfahren (also die Auswahl und Ernennung von Professoren und Professorinnen) an deutschen Hochschulen zwischen 1980 (gerne auch früher) und (möglichst nahe an) heute. Anonymisierte Daten sind dafür ausreichend, es geht im Wesentlichen um folgende Datenpunkte:
- Berufungs- bzw. Ernennungszeitpunkt
- Fachbereich / Lehrstuhl
- Alter und Geschlecht des/r ernannten Professors/Professorin
- Alter, Geschlecht und Anzahl der Mitbewerber/innen
(- wünschenswerterweise: Alter und Geschlecht der Kandidaten/Kandidatinnen der “Dreierliste” (Geordnete Liste der drei geeignetsten Kandidaten/Kandidatinnen nach Auffassung der Berufungskommission))
Der nächste Absatz ist nicht juristisch geprüft, falls meine Auffassung nicht korrekt sein sollte, bitte korrigiert mich:
Die Besetzung der Professuren ist Ländersache und die Archivierung dieser Verfahrensdokumente sollte damit, gemäß den Landesarchivgesetzen (LArchG), den jeweiligen Landes(haupt)archiven unterliegen. Die Archive wiederum gelangen an diese Daten durch die in den Landesarchivgesetzen verankerten “Anbietungspflicht”, die alle öffentlichen Stellen des Landes dazu verpflichtet, alle Unterlagen, die diese nicht mehr zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, den Archiven zur Verwahrung anzubieten.
Es gibt also zwei potentielle Orte, an denen diese Daten lagern können: Die Landesarchive und die Hochschulen.
Bei den Landesarchiven gibt es drei Probleme:
Erstens erschließt sich mir aus z.B. dem LArchG von RLP nicht, ob die beiden Landesarchive in Speyer und Koblenz dieses Verwahrungsangebot auch ablehnen können. Daraus ergibt sich die Frage nach der Vollständigkeit des Datensatzes.
Zweitens gibt es eine teilweise extrem lange Frist zur Einhaltung dieser Anbietungspflicht (in RLP liegt diese bei 30 Jahren nach der Entstehung der Dokumente). Da dies im Ermessen der Hochschulen liegt, kann man auch hier erst bei 30+ Jahre alten Daten von Vollständigkeit ausgehen (bzw.: darauf hoffen)
Drittens ist in den LArchG auch die Nutzung des öffentlichen Archivguts geregelt und auch hier gibt es sehr lange Sperrfristen (in RLP bspw. liegt sie, mit einigen Sonderfällen, grundsätzlich erst einmal bei 30 Jahren).
Hilft mir das IFG unter den gegebenen Bestimmungen überhaupt an diese Daten über die Landesarchive zu kommen oder ist das von vorne herein verschwendete Liebesmüh? Ändert der Umstand, dass der Verwendungszweck Forschung ist, etwas daran?
Die andere Option, die sich ergibt, ist die Anfrage direkt bei den Hochschulen, die mMn ebenfalls auskunftspflichtig im Sinne des IFG sind. Dazu habe ich bereits bei Hochschulen angefragt, allerdings wurde angemerkt, dass diese Unterlagen fast ausschließlich nicht-öffentlich bzw. vertraulich sind. Auch hier stellt sich die Frage: Habe ich überhaupt einen Anspruch darauf, diese Daten zu erhalten?
Grundlegende Einschätzungen aus der Community, die ich mir hier erhoffe:
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Sind die beiden Optionen potentiell zielführend?
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Falls meine Interpretation der LArchG korrekt sind, würde das bedeuten für Option A) 16 Anfragen an die jeweiligen Landesarchive und für Option B) 304 Anfragen an die einzelnen deutschen, nicht-privaten Hochschulen zu schicken. Wenn das nicht als kleine Anfragen bewertet wird (ich befürchte das dauert länger als 30 Minuten?) ist es abzusehen, dass Option B sehr teuer wird. Macht es Sinn, die Gesamtanfrage in mehrere kleine Anfragen zuzuschneiden, so dass weniger Gebühren anfallen? Also meinetwegen für jedes Jahr eine einzelne Anfrage zu stellen?
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Die Spanne der Gebühren reicht ja oft von 0€ bis 500€/1000€. Kennt jemand Beispiele für Anfragen, die im oberen Gebührenende gelandet sind, damit ich einen Vergleich habe, was denn die Anfragenentsprechung einer 500€ Gebühr in etwa ist?
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Alternativ- bzw. Verbesserungsvorschläge?
Vielen Dank schon einmal!