Formvorschriften der Anfrage angeblich nicht erfüllt

Hallo Zusammen,
ich habe eine Anfrage gestellt und bekam als Antwort:

Zitat:
Sehr geehrte Damen und Herren,
Sie beabsichtigen Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz M-V. Ihre Anfragen entsprechen nicht den Formerfordernissen gemäß § 10 Abs. 1 IFG M-V. Bitte lassen Sie mir diese schriftlich (z.B. postalisch) zukommen. Leider war auch Ihre Unterschrift unvollständig und nicht verifizierbar.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Die Anfrage ist per Email und Fax gestellt und nachweislich unterschrieben… Wie sollte ich mich jetzt verhalten?

LG Basti

Moin :grinning:

Könntest du die Anfrage verlinken?

Genau auf diesen Umstand hinweisen. MV erfordert die Antragstellung in Schriftform, Textform ist nicht ausreichend. D.h. Schneckenpost oder FAX, bei (absenderbestätigter) De-Mail oder elektonischer Mail mit qeS streiten sich noch die Geister.

Ich würde es noch einmal faxen und per E-Mail antworten, dass du bereits das erste Schreiben doppelt eingereicht hast und es nur der Vollständigkeit halber jetzt noch einmal per Fax schickst. Falls die Behörde das wieder nicht akzeptiert, kannst du einen Vermittlungsantrag stellen.

Es zeigt sich mal wieder, dass die Ministerialbürokratie schon genau weiß, wie sie Anfragen erschwert. Die Beamten in MV mussten diese einmalige Sonderregel einfach reinpacken um Missbrauch (wie bekanntlich in allen anderen Bundesländern und dem Bund) zu verhindern. Klasse. :clap: