Folgen durch VIG-Anfrage

Kann es im Rahmen von VIG-Anfragen Folgen vonseiten des Betriebes geben? Konkret frage ich mich, ob ich z. B. dann als „unangenehmer Kunde“ Hausverbot bekommen könnte. Gibt es dazu schon Erfahrungen bzw. rechtliche Bewertungen?

Klar kann das sein, indem z. B. der Betrieb dich deswegen als unerwünschten Kunden nicht reinlässt oder - wenn das ggf. nicht erlaubt ist - sich irgendeinen Grund ausdenkt.

Wenn man also sein Lieblingsrestaurant anfragen möchte macht es ggf. Sinn, wen anderen anfragen zu lassen.