Ich denke man kann davon sprechen, dass es gelebter Standard ist, dass die Frist von den Behörden auf 2 Monate verlängert wird mit folgendem oder ähnlichen Standardtext (tbd):
Wir teilen Ihnen gemäß § 5 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 2 VIG mit, dass die beantragte Informationsgewährung rechtliche Interessen Dritter berühren kann. Die Frist zur Verbescheidung Ihres Antrags verlängert sich damit grundsätzlich auf zwei Monate (§ 5 Absatz 2 Satz 2 Halbsatz 1 VIG).
Wäre es aufgrund dessen nicht vorteilhaft diese Frist prinzipiell und/oder automatisiert auf dieses Limit anzuheben? Mir ist bekannt, dass es manuell gemacht werden kann.