Feedback zu Widerspruchsbegründung (BMI -- DSGVO)

Hallo,

ausgehend von den Empfehlungen von @rugk habe ich zu meiner abgelehnten IFG-Antwort haben ich mal eine Begründung meines Widerspruchs aufgeschrieben: siehe Pad

Da dies meine erster Widerspruch ist, den ich im Bezug zu Informationsfreiheit stelle, wollte ich mal fragen, ob da vielleicht große Schnitzer drin sind, oder das geht.

Beste Grüße und vielen Dank schonmal vorab.

camelusferus

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Mal kurz drüber gelesen und sieht ja recht gut aus. Wer Schoch zitiert, kann da doch nichts falsch machen. :wink:

BTW ein Tipp noch: In den Forentitel (und Text) schreiben, worum es geht, in diesem Fall halt um ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten der DSGVO und so.

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Hallo @camelusferus,
ich arbeite mich chronologisch vor :slight_smile:
Ich finde auch, dass da inhaltlich alle Argumente drinn sind, die mir auch einfallen würden. Ich persönlich schreibe immer lieber in der “ich” und “Glaube/Meinung” Form.
Bei, ich nenne die jetzt mal “Rechtschreibweise”, fällt mir häufig auf, dass die eigene Rechtsauffassung immer so als Tatsache hingestellt wird. Letztlich ist es aber meine Meinung und erst ein Gericht wird prüfen können, ob ich am im Recht ist.

Was man noch machen könnte, wäre ein “Ölzweig”. Gibt es Einschränkungen, die Du vornehmen könntest, z.B. weil Dich nur ein bestimmter Bereich interessiert? Ansonsten kann man auch noch “nett” reinschreiben, dass einem bewusst ist, dass es sicherlich bestimmte Verfahren geben wird, die der Geheimhaltung unterliegen und man sich über alles freuen würde, was man bekommt. Weil ich gehe im Moment davon aus, dass die eventuell auf die Argumentation eingehen, aber dann einen Ablehnungsgrund nach IFG wie Geheimhaltung anführen werden.
LG

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Deswegen auch noch ein Tipp: Falls du neue Ablehnungsgründe vorhersehen kannst, dann nimm diese mit in den Widerpruch auf und widerspreche den (üblichen) potentiellen neuen Begründungen schon mal “pro forma”. Denn wie schon gesagt, wurde der Widerspruch kann auch einfach mit neuen, anderen Ablehnungsgründen abgelehnt werden.
Deswegen habe ich in meiner Vorlage auch einige Standardsätze am Ende für übliche Ablehnungsgründe bzw. halt ein bisschen “Boilerplate”.

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Das liegt daran, dass es sowohl in entscheidungs- und bescheidrelevantem Schriftwechsel mit Behörden als auch besonders in Gerichtsverfahren nicht um Meinungen geht, sondern um Rechtsauffassungen, und die vertritt man am Besten mit der entsprechenden Bestimmtheit. Es ist hilfreich, wenn man sich das selber angewöhnt. Das bedeutet ja nicht, dass man dort, wo man sich nicht rechtssicher ist, das nicht signalisieren dürfte, wenn man das für angebracht hält.

Vielen Dank für euren Input, ich hatte dann am Freitag die Begründung nach euren Kommentaren, vor allem zwecks anderer Ablehnungsgründe, nochmal angepasst gehabt und ans BMI geschickt.

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Der BfDI bzw. eine Mitarbeiterin dabei hat mich übrigens darauf hingewiesen, dass das Thema „Zugang zum Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ auch im aktuellen (29.) Tätigkeitsbericht des BfDI für 2020 behandelt wird. Siehe ab S. 84.

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Das ist schon interessant, denn das BMI hat mit letzte Woche (per Briefpost, wie auch sonst ^^) den Eingang meiner Widerspruchsbegründung bestätigt, und mich dabei auch auf genau diesen Bericht des BfDI hingewiesen, von dem ich leider zur Begründung meines Widerspruchs nichts wusste, in dem er (der BfDI) aber darlegt, dass er jenen Ablehnungsgrund von bestehenden Spezialgesetzen §1(3), mit dem das BMI auch meinen Antrag ablehnte, nicht als anwendbar erachtet.