Moin allerseits,
FragDenStaat ermöglicht es ja so gut wie jedem ohne irgendein Vorwissen, einen IFG-Antrag zu stellen. Das ist gut so und ermöglicht es allen Leuten in Deutschland, ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen. Doch was gleichzeitig wohl das Ziel und auch der grösste Vorteil dieser Plattform ist, scheint gleichzeitig doch auch ihr grösster Nachteil zu sein.
Gut 1/3 aller Anfragen stellen gar keine Informationsfreiheitsanfragen nach dem IFG oder vergleichbaren Ländergesetzen dar. Von diesem Drittel sind nochmal gut die Hälfte Fragen, die man mit einer 2-minütigen Google-Suche sich wohl selbst beantworten könnte oder solche, bei denen man wirklich davon ausgehen muss, dass selbst der Antragsteller wohl keine ernsthafte Antwort der jeweiligen Behörde erwartet.
Wir reden hier also von stinknormalen Bürgerfragen, die selbstverständlich auch wichtig sind, aber m.M.n. eben von IFG-Anfragen klar getrennt werden sollten. Denn das Erstellen einer neuen Anfrage über FragDenStaat löst automatisch auch immer ein Verwaltungsverfahren bei der Behörde aus; unabhängig davon, ob die Anfrage nun wirklich eine Informationsfreiheitsanfrage darstellt oder eben eine Bürgerfrage. Das bedingt sich schon alleine durch die vorgefertigten Rechtstext, die an jede Anfrage angehängt werden. Viele der Anfrager scheinen sich aber gar nicht im Klaren darüber, dass sie aufgrund des angehängten Textes gerade einen IFG-Antrag stellen und möchten nur eine normale Auskunft von der Behörde haben.
Diese Vermischung von IFG-Anfragen und Bürgeranfragen führt nicht nur zu einem unnötigem Aufwand bei der Behörden, sondern in meinem Gefühl auch zu einem stetig absinkendem Ruf von FragDenStaat bei Behörden. Heute schreibt vielleicht ein erfahrener Journalist oder informierter Bürger eine wirkliche IFG-Anfrage über FdS, morgen ist es aber der Bürger von nebenan, der wissen möchte, wie es denn jetzt mit seinem Impfstatus aussehe (was eben keine IFG-Anfrage darstellt). Beides kommt aber im gleichen Design, mit den gleichen Rechtstexten und von FragDenStaat daher. Und beides muss theoretisch gemäss dem IFG verwaltungsrechtlich geprüft und dann genehmigt bzw. abgelehnt werden. Es gibt schon genug Verwaltungen, die diese “falschen” IFG-Anfragen ohne Weiterleitung ans Bürgerreferat sofort ablehnen (und in gewissen Ländern, z.B. BW, dafür sogar noch Gebühren erheben könnten). Das ist weder im Interesse des Antragsstellers noch der Behörde.
Deshalb sehe ich eine klare Trennung zwischen IFG-Anfragen und Bürgeranfragen auf FragDenStaat als eine Verbesserungsmöglichkeit für die Zukunft an. Das fördert die Akzeptanz in den Behörden (die zwar nicht zwingend notwendig ist, aber sicher einiges erleichtert) und verringert die Anzahl genervter Verwaltungsmitarbeiter, die sich vor die Wahl gestellt sehen, den Antrag korrekt gemäss IFG zu bewerten und dann eben abzulehnen oder an die richtige Stelle weiterzuleiten. Man könnte das ganze farblich umsetzen und damit die Anfragen sozusagen in zwei verschiedene Bereiche gliedern: Anfragen nach dem IFG und allgemeine Bürgeranfragen (wobei hier ein Hinweis darauf hinweisen sollte, das persönliche Auskünfte besser an die Behörde direkt gestellt werden sollten).
Ich weiss nicht, ob das Thema hier schon einmal angesprochen wurde oder hierzu vielleicht sogar schon eine Entscheidung seitens der OKFN gefällt wurde. Aber die Zahl der Bürgeranfragen, die nicht unter das IFG fallen, ist auf FragDenStaat ist enorm hoch. Und ich nehme mal an, den Meldegrund “Dies ist keine Informationsfreiheitsanfrage” gibt es nicht ohne Grund.
Was denkt ihr darüber?