"Falsche" Verwendung von FragDenStaat

Moin allerseits,

FragDenStaat ermöglicht es ja so gut wie jedem ohne irgendein Vorwissen, einen IFG-Antrag zu stellen. Das ist gut so und ermöglicht es allen Leuten in Deutschland, ihre gesetzlichen Rechte wahrzunehmen. Doch was gleichzeitig wohl das Ziel und auch der grösste Vorteil dieser Plattform ist, scheint gleichzeitig doch auch ihr grösster Nachteil zu sein.

Gut 1/3 aller Anfragen stellen gar keine Informationsfreiheitsanfragen nach dem IFG oder vergleichbaren Ländergesetzen dar. Von diesem Drittel sind nochmal gut die Hälfte Fragen, die man mit einer 2-minütigen Google-Suche sich wohl selbst beantworten könnte oder solche, bei denen man wirklich davon ausgehen muss, dass selbst der Antragsteller wohl keine ernsthafte Antwort der jeweiligen Behörde erwartet.

Wir reden hier also von stinknormalen Bürgerfragen, die selbstverständlich auch wichtig sind, aber m.M.n. eben von IFG-Anfragen klar getrennt werden sollten. Denn das Erstellen einer neuen Anfrage über FragDenStaat löst automatisch auch immer ein Verwaltungsverfahren bei der Behörde aus; unabhängig davon, ob die Anfrage nun wirklich eine Informationsfreiheitsanfrage darstellt oder eben eine Bürgerfrage. Das bedingt sich schon alleine durch die vorgefertigten Rechtstext, die an jede Anfrage angehängt werden. Viele der Anfrager scheinen sich aber gar nicht im Klaren darüber, dass sie aufgrund des angehängten Textes gerade einen IFG-Antrag stellen und möchten nur eine normale Auskunft von der Behörde haben.

Diese Vermischung von IFG-Anfragen und Bürgeranfragen führt nicht nur zu einem unnötigem Aufwand bei der Behörden, sondern in meinem Gefühl auch zu einem stetig absinkendem Ruf von FragDenStaat bei Behörden. Heute schreibt vielleicht ein erfahrener Journalist oder informierter Bürger eine wirkliche IFG-Anfrage über FdS, morgen ist es aber der Bürger von nebenan, der wissen möchte, wie es denn jetzt mit seinem Impfstatus aussehe (was eben keine IFG-Anfrage darstellt). Beides kommt aber im gleichen Design, mit den gleichen Rechtstexten und von FragDenStaat daher. Und beides muss theoretisch gemäss dem IFG verwaltungsrechtlich geprüft und dann genehmigt bzw. abgelehnt werden. Es gibt schon genug Verwaltungen, die diese “falschen” IFG-Anfragen ohne Weiterleitung ans Bürgerreferat sofort ablehnen (und in gewissen Ländern, z.B. BW, dafür sogar noch Gebühren erheben könnten). Das ist weder im Interesse des Antragsstellers noch der Behörde.

Deshalb sehe ich eine klare Trennung zwischen IFG-Anfragen und Bürgeranfragen auf FragDenStaat als eine Verbesserungsmöglichkeit für die Zukunft an. Das fördert die Akzeptanz in den Behörden (die zwar nicht zwingend notwendig ist, aber sicher einiges erleichtert) und verringert die Anzahl genervter Verwaltungsmitarbeiter, die sich vor die Wahl gestellt sehen, den Antrag korrekt gemäss IFG zu bewerten und dann eben abzulehnen oder an die richtige Stelle weiterzuleiten. Man könnte das ganze farblich umsetzen und damit die Anfragen sozusagen in zwei verschiedene Bereiche gliedern: Anfragen nach dem IFG und allgemeine Bürgeranfragen (wobei hier ein Hinweis darauf hinweisen sollte, das persönliche Auskünfte besser an die Behörde direkt gestellt werden sollten).

Ich weiss nicht, ob das Thema hier schon einmal angesprochen wurde oder hierzu vielleicht sogar schon eine Entscheidung seitens der OKFN gefällt wurde. Aber die Zahl der Bürgeranfragen, die nicht unter das IFG fallen, ist auf FragDenStaat ist enorm hoch. Und ich nehme mal an, den Meldegrund “Dies ist keine Informationsfreiheitsanfrage” gibt es nicht ohne Grund.

Was denkt ihr darüber?

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Halte ich persönlich für eine gute Idee. Ich habe selbst schon Bürgeranfragen per FdS gestellt und diese klar als solche gekennzeichnet. Die Meisten werden jedoch gar nicht wissen, dass es einen Unterschied macht. Daher könnte eine Auswahl (Default: IFG?) bei Antragsstellung helfen.

Vielen Dank für das Thema

Ich bin an dieser Stelle etwas gespalten, wie man diese Trennung hinbekommen will. Die Möglichkeit wäre, zwei unterschiedliche Formulare bereit zu stellen. Dies hilft aber nur begrenzt, weil der Laie dies wohl dann auch nur bedingt unterscheiden kann bzw. sich dazu die Mühe macht. Es besteht bereits jetzt die Möglichkeit, den Text zu verändern.

Die Akzeptanz ist glaub ich nicht unbedingt durch solche Fragen geschmälert, sondern das unsägliche Verhalten des BfDI vor dem VG Köln und das dortige Urteil, was einige Verwaltungen nun auch ausnutzen. Die Verwaltung könnte ja nachfragen, ob es sich um einen IFG-Antrag oder eine Bürgeranfrage handelt, den meisten ist es am Ende auch egal, sie wollen Antworten. Insofern wäre auch hier mehr Offenheit bei den Behörden von nötig.

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Prinzipiell eine gute Idee, ich handhabe es genauso und lösche die Rechtsgrundlagen in so einem Fall aus dem Standardtext; allerdings ist die Frage, ob FdS auch “offiziell” eine Plattform für IFG-unabhängige Bürgeranfragen zur Verfügung stellen möchte, oder ob das aktuell eher “geduldetes Beiwerk” ist.

Man könnte wirklich zwei Formulare zur Verfügung stellen, ggf. mit einer Anfangsseite, die eine Auswahl erfordert (Bürgeranfrage oder IFG-Anfrage) und beide Arten erklärt, auch mit den notwendigen Rechtsgrundlagen. Eventuell kann man die dann später farblich voneinander abgrenzen.

Das habe ich mich auch gefragt. Tatsächlich werden Bürgeranfragen aber nach einer Meldung mit dem Meldebutton und der Begründung “Dies ist keine IFG-Anfrage” im Regelfall zumindest verborgen, so dass es schon so scheint, dass aktuell es sich bei den aktuellen Bürgeranfragen mehr um unerwünschtes “Beiwerk” handelt, das aber nicht proaktiv entfernt wird.

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allerdings ist die Frage, ob FdS auch “offiziell” eine Plattform für IFG-unabhängige Bürgeranfragen zur Verfügung stellen möchte, oder ob das aktuell eher “geduldetes Beiwerk” ist.

Da die Seite nun einmal “Frag Den Staat” heißt würde ich dafür plädieren, diese Dinge nicht nur als Beiwerk anzusehen. Beide Werkzeuge haben ihren Platz. Das ist aber nur meine Ansicht.

Sicher, aber eine bessere Trennung der beiden Werkzeuge wäre sicher nicht verkehrt.

Wir sehen die grundsätzliche Herausforderung auch, aber ich habe nicht den Eindruck, dass ein Extra-Formular hilft. Das wäre nur was für Expert:innen. Die Komplexität würde gerade den Personen, die FragDenStaat jetzt “falsch” nutzen, nicht helfen, zumal eine Unterscheidung zwischen Bürgeranfrage und IFG-Anfragen oft wirklich nicht einfach ist. Außerdem ist es schon gut, wenn Personen ihre Frage loswerden können, die sie offenbar (z.B. aufgrund schlechter Behördenwebsites) anders nicht gut stellen können.
Ich glaube, das ist eher eine Frage der Nutzer:innenführung, ggf. der Moderation und auch der Sichtbarkeit für die Öffentlichkeit.

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Nun scheint doch so, dass Fragen hier anders behandelt werden, wie hier.

Dies finde ich bedauerlich, denn auch solche Fragen, die nicht auf das IFG abzielen, haben einen Informationswert und anders als in der Email an mich suggiert, besteht auch bei “normalen” Fragen aus dem Petitionsrecht eine Informationspflicht der Behörden. Dies wäre sogar einklagbar.

Ich habe zudem den Eindruck, dass hier der selektiv vorgegangen wird, da diese Anfrage weiterhin öffentlich zugänglich ist. Dass man die Funktion zur Anrufung der IFG-Beauftragten sperrt, mag noch nachvollziehbar sein. Dass man Anfragen gleich ganz aus der Sichtbarkeit herausnimmt, ist schwierig. Wenn die OFKN für Offenheit ist, dann darf sich dies nicht nur auf Dokumente beziehen.