Falsche Fristberechnung von FdS

Heute, an einem Feiertag in allen Bundesländern, habe ich E-Mails bekommen, die mich auf den Fristablauf bei manchen meiner Anfragen hingewiesen haben. Bei einer davon habe ich dann gleich die vorformulierte Nachricht abgeschickt und erst danach bemerkt, dass die Frist wegen des Feiertags und § 193 BGB eigentlich noch gar nicht abgelaufen sein dürfte. Das korrekte Fristende ist der Montag, 04.05. Im Behörden-FAQ gibt FdS an, bundesweite gesetzliche Feiertage zu beachten. Hier scheint etwas schief gelaufen zu sein.

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